Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten
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ökologischen Knappheit angewendet. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sie sich an den Zielen der schweizerischen Umweltpolitik und somit an den schweizerischen Verhältnissen orientiert. Die Methode erlaubt es, die einzelnen Emissionen in einem einzigen Ergebniswert zusammenzufassen, in so genannten Umweltbelastungspunkten (UBP). Je weniger Umweltbelastungspunkte ein Fahrzeug aufweist, desto weniger umweltbelastend ist es.
Im Unterschied zur Energieetikette werden die effektiven Umweltwirkungen eines Fahrzeugs beurteilt. Es handelt sich um ein absolutes, gewichtsunabhängiges Bewertungssystem. Der Bewertungsmassstab orientiert sich an einer langfristig als ökologisch unbedenklich eingestuften Gesamtbelastung.
Die Umweltbelastungspunkte (UBP) sind also ein aggregierter Wert, der die Luftschadstoffe, Treibhausgase, Lärmemissionen und die Umweltbelastungen aus der Treibstoffherstellung berücksichtigt. Es wird eine UBP-Limite definiert, unterhalb derer sich förderungswürdige Fahrzeuge befinden.
Dieselbe Methode wird demnächst auch bei der Beurteilung von biogenen Treibstoffen angewendet. Im Mineralölsteuergesetz hat das Parlament beschlossen, dass eine umfassende Betrachtung der Biotreibstoffe in der Form einer ökologischen Gesamtbilanz angestellt werden muss.
2.1.2.3 Umweltetikette
Die Erarbeitung einer neuen Umwelt-Etikette für Personenwagen ist ein im UVEK laufendes Projekt. Zum jetzigen Zeitpunkt des Projekts sieht die Umwelt-Etikette so aus, dass die Inhalte der bestehenden Energieetikette fast unverändert übernommen werden. Ergänzt wird sie durch einen Umwelt-Teil in der Form von Umweltbelastungspunkten (Anhang). Diese werden auf der Umwelt-Etikette als Zahl und auch graphisch dargestellt, ähnlich wie dies heute auf der Energieetikette für die CO2- Emissionen der Fall ist.
Derzeit gibt es in der Europäischen Union kein von der Energie-Etikettierung unabhängiges Fahrzeugbewertungssystem auf der Basis der Umweltbelastung. Im Bericht des Europäischen Parlaments über die Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (2007/2119(INI)) vom 24. September 2007 wird die Kommission aufgefordert, einen Richtlinienvorschlag auszuarbeiten, der insbesondere zu einer Einführung von Vorschriften über die Kennzeichnung, Bewerbung und Vermarktung von Neufahrzeugen auf dem Binnenmarkt der EU führen würde. Im gleichen Bericht empfiehlt die EU die Einführung eines separaten Klassifizierungssystems für Umweltleistungen. Es wird somit zusätzlich zur Energieetikette ein weiteres Klassifizierungssystem namens „Grüner Stern“ angestrebt. Sobald sich die Einführung eines solchen Systems abzeichnet, soll die schweizerische Umweltetikette im Hinblick auf allfällige Anpassungen überprüft werden.
2.1.3 Ausgestaltung der Verordnung
Die folgenden Punkte sind auf Verordnungsstufe zu regeln:
■ Konkretisierung des Bewertungssystems;
■ Kriterien für die Bonusberechtigung;