Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten

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tung von Boni automatisch, wenn die entsprechenden Kriterien und Bedingungen genau eingehalten werden. Ferner sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kriterien und Bedingungen zur Ausrichtung der Boni auf Verordnungsstufe definiert werden. Schliesslich sind auch keine anderen Faktoren ersichtlich, die zur Bejahung der Spezifität führen würden.

Die vorgesehene Auszahlung von Boni an Käufer energieeffizienter und emissionsarmer Automobile verstösst daher, unter Vorbehalt dass die künftige Verordnung die Kriterien und Bedingungen, welche Anspruch auf die Ausrichtung von Boni verleihen, klar und nachprüfbar festhalten werden, nicht gegen das Subventionsabkommen.

5.2.3 EFTA-Übereinkommen und andere Freihandelsabkommen

Analog zur Beurteilung des Bonus-Modells im Rahmen der WTO wird auch im Kontext des EFTA-Übereinkommens21 und den anderen Freihandelsabkommen das Prinzip der allgemeinen Meistbegünstigung nicht verletzt. Ebenso stützt sich die Regelung bezüglich Subventionen in Freihandelsabkommen auf die Bestimmungen der WTO ab. So weit die Kompatibilität mit WTO-Abkommen/Bestimmungen und Verträgen mit der EU sichergestellt ist, wird die Einführung des Bonus-Modells nicht gegen das EFTA-Übereinkommen und die anderen Freihandelsabkommen verstossen.

5.2.4 Klimakonvention und Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll ist ein Zusatz zur UNO-Klimakonvention, die 1992 am Erdgipfel in Rio verabschiedet und von der Schweiz im Jahre 1993 ratifiziert wurde.22 Sie hat zum Ziel, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem ungefährlichen Niveau zu stabilisieren. Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Jahre 200323 hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Im CO2- Gesetz wird dieses Ziel konkretisiert. So gilt für Brennstoffe ein CO2-Reduktionsziel von -15 Prozent, bei den Treibstoffen beträgt der Zielwert -8 Prozent. Berechnungen geben Hinweise darauf, dass trotz der freiwilligen Anstrengungen im Rahmen von EnergieSchweiz die CO2-Emissionen aus Treibstoffen gegenüber 1990 um 7,9 Prozent zunehmen werden. Anreize bei der Automobilsteuer werden deshalb bereits in der Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe als Bestandteil des Konzepts zur Schliessung der Ziellücke erwähnt. Das vorgeschlagene Bonus-Modell wird aus zeitlichen Gründen nur noch einen kleinen Beitrag zur Zielerreichung gemäss Kyoto-Protokoll beitragen können. Mittel- bis langfristig führt die Massnahme jedoch zu einer bedeutenden Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr und wird damit zu einem wichtigen Bestandteil des Massnahmenpakets zur Erreichung der mittel- und langfristigen klimapolitischen Ziele.

21 SR 0.632.31

22 SR 0.814.01

23 SR 0.814.011