Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten
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Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Standesinitiative
Am 30. November 2005 reichte der Kanton Bern eine Standesinitiative ein, welche die Förderung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge beabsichtigt. Umweltfreundliche Fahrzeuge sollen steuerlich begünstigt werden, indem die auf Bundesebene erhobene Automobilsteuer angepasst wird. Die Steuer soll die Energieeffizienz, den Schadstoffausstoss und allfällige weitere ökologische Kriterien einbeziehen. Die Standesinitiative verlangt, dass die Gesetzesänderung haushaltsneutral erfolgen soll.
In diesem Zusammenhang soll das System der Energieetikette verbessert werden und emittierte Schadstoffe wie zum Beispiel Stickoxide (NOx) und Feinstaub berücksichtigen. Die Kriterien der Energieetikette sollen alle zwei Jahre, gestützt auf die technische Entwicklung und auf internationale Normen, überprüft und angepasst werden.
1.2 Vorprüfung
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2006 vorgeprüft und verschiedene Möglichkeiten zur Reduktion von CO2-Emissionen im Automobilbereich in Erwägung gezogen. Den Ansatz einer Differenzierung der Automobilsteuer beurteilte die Kommission als sinnvoll, weil damit eine schweizweit einheitliche und transparente Umsetzung möglich ist. Nach heute gültigem Automobilsteuergesetz (AStG)1 ist bei der Einfuhr von Neuwagen einmalig eine Importsteuer von 4 Prozent an den Bund zu entrichten. Da die Differenzierung der Automobilsteuer innerhalb des bereits existierenden Systems vorgenommen werden kann, ist der zu erwartende Vollzugsaufwand als gering einzuschätzen.
Die Kommission des Ständerates hat aus den erwähnten Gründen ohne Gegenstimme entschieden, der Standesinitiative Folge zu geben.
Dieser Beschluss wurde, gestützt auf Artikel 109 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz; ParlG)2, der zuständigen Kommission des anderen Rates vorgelegt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 5. September 2006 mit 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Die Kommission des Nationalrates hat sich in der Vorprüfung mit der Lenkungswirkung einer differenzierten Automobilsteuer auseinandergesetzt und in diesem Rahmen verschiedene Punkte diskutiert. Sie hat sich eingehend mit dem System der Energieetikette für Personenwagen befasst. Die Kommission hielt deren Weiterentwicklung für notwendig, um eine angemessene Kategorisierung der Fahrzeuge sicherzustellen. Sie betonte, dass in jeder Kategorie der Energieetikette alle Fahr-