Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten

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■ Behandlung von Direktimporten;

■ Vorgehen bei Automobilen, die vom Bewertungssystem nicht erfasst sind;

■ Genauer Zeitpunkt, in dem die Bonusberechtigung entsteht;

■ Genaue Bezeichnung der Personen, an welche der Bonus ausgerichtet wird;

■ Vollzugskosten;

■ Regelungen für Sonderfälle und Verhinderung von Missbrauch (z.B. nachträgli-

che Umbauten am Fahrzeug);

■ Übergangsbestimmungen (z.B. Massnahmen bei Änderungen des Bewertungs-

systems).

2.1.4 Umsetzung

Für den Vollzug steht das folgende Verfahren im Vordergrund: Bei der erstmaligen Zulassung auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt wird durch eine Überprüfung der Daten der Typengenehmigung sogleich festgestellt, ob Anrecht auf den Bonus besteht. Die Daten der betreffenden Person werden der Vollzugsbehörde automatisch mitgeteilt, welche darauf der Halterin oder dem Halter den Bonus zukommen lässt. Der Bonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Effizienz-Bonus wird dann ausbezahlt, wenn das Fahrzeug der Energieeffizienzkategorie A oder B angehört. Anspruch auf den Umwelt-Bonus besteht dann, wenn die Umweltbelastung des Fahrzeugs unterhalb einer bestimmten Limite liegt. Der volle Bonus wird fällig, wenn das Fahrzeug in der Kategorie A ist und das Umweltkriterium erfüllt. Ist das Fahrzeug in der Kategorie B und erfüllt das Umweltkriterium, wird der Bonus reduziert. Die Höhe der Boni in Abhängigkeit der Erfüllung der verschiedenen Kriterien und eine Abschätzung zur Anzahl der betroffen Fahrzeuge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Erfüllte Kriterien Anzahl Fahrzeuge Bonus-Betrag

Effizienzkategorie A und Umweltlimite 61 500 3 000

Effizienzkategorie B und Umweltlimite 49 400 2 000

nur Effizienzkategorie A 200 1 800

nur Effizienzkategorie B 16 600800

nur Umweltlimite 21 800 1 200

Die Bonus-Beträge sind so gewählt, dass einerseits für die Effizienz- und Umweltboni insgesamt dieselbe Geldmenge zur Verfügung steht und andererseits der Effizienz-Bonus für Fahrzeuge der Effizienzkategorie B ungefähr der Hälfte des Effizienz-Bonus für A-Fahrzeuge entspricht.

Grundsätzlich wäre auch eine Variante denkbar, bei welcher neben dem Umwelt-Bonus ein Effizienz-Bonus nur dann ausbezahlt wird, wenn das Fahrzeug zur Effizienzkategorie A gehört. Diese Idee wurde jedoch fallen gelassen, weil der maxima-