Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten

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Strassen (ASTRA) und dem Bundesamt für Energie entwickelt wurde. Für das Projekt Umweltetikette, in welches auch die Kantone involviert sind, wird mit einer Vorbereitungszeit von rund zwei Jahren gerechnet. Die Umweltetikette wird somit 2010 eingeführt werden, also etwa zeitgleich mit der Einführung eines Bonus-Modells. Die künftige Umweltetikette soll es ermöglichen, beim Bonus-Modell neben der Energieeffizienz auch weitere Umweltaspekte zu berücksichtigen und damit den Anforderungen der Standesinitiative gerecht zu werden. Bei der Konkretisierung des Anreizinstruments müssen deshalb die Erkenntnisse aus den Arbeiten zur Umweltetikette einfliessen. Kann die Umweltetikette nicht rechtzeitig eingeführt werden, steht die Energieetikette als Übergangslösung bereit.

2.1.2.1 Energieeffizienz

Die bestehende Energieetikette informiert den Neuwagenkäufer und die Neuwagenkäuferin über die Energieeffizienz der angebotenen Neuwagen. Sie ist 2002 eingeführt worden und gibt auch noch Auskunft über den Treibstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und bei Dieselfahrzeugen über das Vorhandensein eines Partikelfilters. Die Energieeffizienz wird mittels der Kategorien A bis G dargestellt. Die Berechnung der Kategorieneinteilung basiert auf einem relativen System. Der Treibstoffverbrauch wird in Relation zum Fahrzeugleergewicht gesetzt.

Rechtlich verankert ist die Energieetikette in Artikel 8 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG)3 und in den Artikeln 7, 9 und 11 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV)4. Die genaue Ausgestaltung ist im Anhang 3.6 der Energieverordnung festgelegt. Um zu garantieren, dass sich in der Kategorie A die energieeffizientesten Fahrzeuge befinden, werden die Kategoriengrenzen im Rhythmus von zwei Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die bekannten Energieeffizienzkategorien werden in die neue Umwelt-Etikette übernommen. Demzufolge wird an den sieben Kategorien A bis G festgehalten. Ebenfalls wie bisher orientiert sich die Einteilung der Fahrzeuge in die Kategorien am Neuwagenangebot, nicht an den Verkaufszahlen. Neu ist aber, dass sich je ein Siebtel der angebotenen Fahrzeugmodelle in den Kategorien A bis G befinden. Im Vergleich zur heutigen Einteilung werden dadurch mehr Fahrzeugmodelle in die Kategorien E, F und G eingeteilt, während die Kategorien A bis D bezüglich der Energieeffizienz näher zusammenrücken.

2.1.2.2 Umweltbelastungspunkte

Mit den Umweltbelastungspunkten (UBP) werden die wichtigsten Luftschadstoffe (Partikel/Dieselruss, Stickoxide NOx, halogenierte Kohlenwasserstoffe HC, Kohlenmonoxid CO), Treibhausgase (Kohlendioxid CO2) und Lärmemissionen bewertet. Zusätzlich wird die Umweltbelastung der Treibstoffherstellung mitberücksichtigt. Der Einbezug der Treibstoffherstellung ist von grosser Bedeutung, wenn Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge oder weitere Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und biogenen Treibstoffen bewertet werden sollen.

Aus den direkten Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm sowie den Emissionen aus der Treibstoffherstellung werden die aus dem Fahrzeugbetrieb resultierenden Umweltbelastungen berechnet. Dabei wird die Methode der

3 SR 730.0

4 SR 730.01