Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten
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weisen würde. Sie hält den zu erwartenden Vollzugsaufwand jedoch für zu hoch, insbesondere was die personellen Ressourcen und die Einbussen durch Zahlungsverweigerung beim Inkasso der Malusgelder betrifft. Insgesamt schneidet die Massnahmeneffizienz dieses Modells betreffend den personellen und finanziellen Aufwand deutlich schlechter ab als im Bonus-Modell und liegt damit etwa im Bereich der Differenzierung der Automobilsteuer.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Grundzüge des Modells
2.1.1 Ausgestaltung auf Gesetzesstufe
Mit der vorliegenden Vorlage wird ein Bonus-Modell vorgeschlagen, das die separate Auszahlung eines Bonus nach dem Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen ermöglicht. Finanziert werden die Boni über eine generelle Erhöhung der Automobilsteuer. Diese Steuererhöhung kann als „unechter“ Malus bezeichnet werden, da zuerst alle Automobile davon betroffen sind.
Die gesetzliche Regelung erfüllt die folgenden Bedingungen:
■ Bei der Veranlagung der Automobilsteuer ändert das Verfahren nicht. Somit
entsteht sowohl für die Verwaltung als auch für die Steuerpflichtigen in diesem Bereich kein Mehraufwand.
■ Die Haushaltsneutralität innerhalb des Bonus-Modells ist gewährleistet. Der
bisherige, auf dem Steuersatz von 4 Prozent basierende Ertrag aus der Besteuerung von Personenwagen bleibt als nicht zweckgebundene Einnahme in der Bundeskasse.
■ Der Steuersatz wird von 4 Prozent auf 8 Prozent erhöht.
■ Ein zweckmässiger Vollzug ist gewährleistet.
2.1.2 Bewertungssystem
Es handelt sich um eine technische Materie, die raschen Veränderungen unterliegen kann. Es ist deshalb nicht zweckmässig, dass der Gesetzgeber die Kriterien für die Bewertung der Automobile im Gesetz selber festlegt. Das Bewertungssystem soll auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Hierzu wird auch auf den Kommentar zum neuen Artikel 13b verwiesen. Es ist hingegen unbestritten, dass ein Bewertungssystem die Automobile deutlich in energieeffiziente, emissionsarme und damit förderungswürdige und in nicht-förderungswürdige Fahrzeuge unterteilen soll. Für die Käuferin und den Käufer eines Neuwagens muss sofort klar sein, welche Modelle von einem Bonus profitieren. Als Bewertungsgrundlage steht zum heutigen Zeitpunkt die Energieetikette für Personenwagen des Bundesamts für Energie (BFE) zur Verfügung. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat Ende März 2007 den Grundsatzentscheid gefällt, die Energieetikette zu einer Umweltetikette weiter zu entwickeln. Eine Grundlage dazu bilden die Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge (KeeF), eine Datenbank, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für