Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220
A4.3 Modell "Perimeter minus"
Dieses Modell wurde von den Netzbetreibern vorgeschlagen, um Kaskaden von drei oder mehr Antennengruppen weitestgehend zu vermeiden.
Wie beim Modell "Perimeter plus" folgt die Berechnung des Perimeters pro Antennengruppe dem bisherigen Modell. In Abweichung von diesem sind zwei Antennengruppen jedoch nur dann zu einer Anlage zusammenzufassen, wenn sich von beiden Antennengruppen gegenseitig mindestens eine Sendeantenne im Perimeter der anderen Antennengruppe befindet. Ein Beispiel ist in Abbildung 7 illustriert. Nicht zu einer gemeinsamen Anlage zusammenzufassen wären demnach Antennengruppen in den Konstellationen der Abbildung 5 und Abbildung 6.
A B
Abbildung 7: Modell "Perimeter minus"
Beide Antennengruppen A und B bilden zusammen eine Anlage.
Dieses Modell trägt wie das Modell "Perimeter plus" dem Immissionspotenzial der einzelnen Antennengruppen Rechnung und ist inhärent zeitunabhängig. Die Bedingung für die Zusammenfassung zu einer Anlage ist allerdings sehr eng gefasst. Damit wären deutlich weniger Antennengruppen betroffen als bisher. Für die Kantone BL und BS wären dies bei der heutigen Netzstruktur nur 2.7 %. Zusammenzufassen wären in erster Linie benachbarte Antennengruppen mit starken und vergleichbaren Sendeleistungen. Eine beträchtliche Anzahl von Antennengruppen, die bisher zusammen als eine gemeinsame Anlage behandelt wurden, wären nach diesem Modell separat zu beurteilen. Dies entspräche einer Aufweichung der bisherigen vorsorglichen Emissionsbegrenzungen. Die Wahrscheinlichkeit von Kaskaden über drei oder mehr Antennengruppen ist bei beiden Verdichtungsszenarien gering.
A4.4 Vorgeschlagenes Modell
Das vorgeschlagene Modell basiert auf dem Modell "Perimeter minus". Um den vorsorglichen Schutz nicht zu schwächen, soll der Perimeter vergrössert werden. Tabelle 2 zeigt, wie sich eine solche Vergrösserung des Perimeters auf den Anteil betroffener Antennengruppen auswirken würde, wiederum auf der Basis der heutigen Netzstruktur beider Basel.
22/24 312/2005-02200/02/02/02/08/05/H425-1220