Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220

10 Abkürzungen und Begriffe

AGW Anlagegrenzwert

ERP Äquivalente Strahlungsleistung (equivalent radiated power)

IGW Immissionsgrenzwert

NIS Nichtionisierende Strahlung

NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

OMEN Ort mit empfindlicher Nutzung

USG Umweltschutzgesetz

Antennengruppe Alle Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüs-

se, die am selben Mast oder an oder auf demselben Gebäude angebracht sind. Ausgenommen sind Sendeantennen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) von weniger als 6 W, die weiter als 5 m von der nächsten Sendeantenne entfernt sind.

Basisstation Alle Mobilfunksendeantennen eines Mobilfunkbetreibers am selben

Standort. Die Antennen können am selben Mast angebracht oder über ein Gebäude verteilt sein.

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