Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220
10 Abkürzungen und Begriffe
AGW Anlagegrenzwert
ERP Äquivalente Strahlungsleistung (equivalent radiated power)
IGW Immissionsgrenzwert
NIS Nichtionisierende Strahlung
NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
OMEN Ort mit empfindlicher Nutzung
USG Umweltschutzgesetz
Antennengruppe Alle Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüs-
se, die am selben Mast oder an oder auf demselben Gebäude angebracht sind. Ausgenommen sind Sendeantennen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) von weniger als 6 W, die weiter als 5 m von der nächsten Sendeantenne entfernt sind.
Basisstation Alle Mobilfunksendeantennen eines Mobilfunkbetreibers am selben
Standort. Die Antennen können am selben Mast angebracht oder über ein Gebäude verteilt sein.
12/24 312/2005-02200/02/02/02/08/05/H425-1220