Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220

Der Einfachheit in der Anwendung stehen folgende Nachteile gegenüber:

• Das Modell trägt dem Immissionspotenzial der einzelnen Antennengruppen nicht Rech-

nung. Antennengruppen mit hoher und niedriger Sendeleistung würden bei gleichem gegenseitigem Abstand gleich behandelt, obwohl bei den Letzteren die Kumulation der Strahlung in den Abständen, die vorgeschlagen wurden, vernachlässigbar ist.

• Bei zunehmender Verdichtung der Netze kommt es vermehrt zu Kaskaden von drei oder

mehr Antennengruppen. Auch eine Antennengruppe mit niedriger Sendeleistung, die zwischen zwei bestehende, stärkere eingeschoben würde, kann die Zusammenfassung aller drei Antennengruppen zu einer gemeinsamen Anlage zur Folge haben (siehe z.B. Abbildung 4).

• Das Modell weicht grundlegend von der Vollzugspraxis bis zum Bundesgerichtsurteil

1C_40/2007 ab. Je nach Grösse des massgebenden Abstands müssten entweder viele Antennenkonstellationen, die bisher als eine Anlage behandelt wurden, neu als zwei separate Anlagen gelten oder aber eine beträchtliche Anzahl von Antennengruppen, die bisher unabhängig behandelt wurden, neu zu einer gemeinsamen Anlage zusammengefasst werden. Die Abweichung zur bisherigen Praxis wäre zahlenmässig in jedem Fall erheblich. Bei dieser Ausgangslage müsste eine Neubeurteilung aller bereits bewilligten Sendeanlagen in Betracht gezogen werden, ein Unterfangen, das sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Vollzugsbehörden zu einem beträchtlichen Mehraufwand führen würde.

A4.2 Modell "Perimeter plus"

Das Modell "Perimeter plus" ist die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Modells. Die Berechnung des Perimeters pro Antennengruppe bleibt unverändert. Zur Anlage hinzuzurechnen sind bestehende Antennengruppen, die sich ganz oder teilweise im Perimeter einer geplanten Basisstation befinden. Neu sind bestehende Antennengruppen integral einzubeziehen, in deren Perimeter die geplante Antennengruppe zu stehen kommt. Ein Beispiel ist in Abbildung 5 illustriert. Unabhängig davon, welche der beiden Antennengruppen A oder B zuerst bewilligt wird, bilden beide zusammen eine gemeinsame Anlage, sobald die zweite zu bewilligen ist.

A

B

Abbildung 5: Modell "Perimeter plus"

Zwei Antennengruppen A und B bilden zusammen eine Anlage.

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