Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220
Bei der heutigen Netzstruktur wären in den Kantonen BL und BS bei Anwendung dieses Modells 10% der Antennengruppen betroffen. Dieser Anteil wäre auch mit dem bis zum Bundesgerichtsurteil 1C_40/2007 verwendeten Modell (Kapitel A2) in Zukunft erreicht worden. Das Modell "Perimeter plus" nähme somit im Wesentlichen den Endzustand bei Weiterführung des früheren Modells vorweg.
Beim Modell "Perimeter plus" ist die Bildung von Kaskaden zwar entschärft, aber nicht eliminiert. Je nach den konkreten Szenarien bei der Verdichtung der Netze ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen:
• Werden zusätzliche Basisstationen bei gleichzeitiger Reduktion der Sendeleistung aller
Basisstationen erstellt, reduziert sich die Ausdehnung der Perimeter, so dass trotz des kleineren Abstandes zwischen den Antennengruppen nicht mit weitläufigen Kaskaden zu rechnen ist.
• Werden hingegen zusätzliche Basisstationen mit kleiner Sendeleistung ohne Reduktion
der Sendeleistung der so genannten Schirmzellen erstellt, ist auch beim Modell "Perimeter plus" mit Kaskaden von drei oder mehr Antennengruppen zu rechnen. Schon eine Antennengruppe mit niedriger Sendeleistung, die zwischen zwei bestehende, stärkere eingeschoben wird, kann die Zusammenfassung aller drei Antennengruppen zu einer gemeinsamen Anlage zur Folge haben (Abbildung 6).
A
C
B
Abbildung 6: Modell "Perimeter plus"; Kaskade über drei Antennengruppen
Alle drei Antennengruppen A, B und C bilden zusammen eine Anlage.
21/24 312/2005-02200/02/02/02/08/05/H425-1220