Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220

werden kann oder dass funktionell zusammengehörende Sendeantennen etwas weiter verteilt werden, um die Vorsorgeregelung zu unterlaufen.

• Bei der heutigen Netzstruktur sind die Abstände zwischen Antennengruppen je nach Art des Versorgungsgebietes, der Topografie und der Verfügbarkeit von funktechnisch geeigneten Standorten sehr unterschiedlich. Eine Übersicht für die ganze Schweiz liegt nicht vor, wohl aber für die beiden Kantone BS und BL. Diese beiden Kantone sind für die ganze Schweiz in guter Näherung repräsentativ, da sie städtisches und ländliches Gebiet sowie die Agglomeration umfassen. Per März 2008 wurden in diesen beiden Kantonen 556 Antennengruppen gemäss der neuen Definition von Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 1 NISV gezählt, 262 im Kanton BS, 294 im Kanton BL. Der Abstand zur jeweils nächsten Antennengruppe ist in Abbildung 1 als Summenhäufigkeitsdiagramm, getrennt für die beiden Halbkantone, dargestellt. Erwartungsgemäss sind die Mobilfunknetze im städtischen Gebiet (BS) dichter als in der Agglomeration und im ländlichen Gebiet (BL). In der Stadt befindet sich bei 43% aller Antennengruppen eine weitere Antennengruppe in weniger als 100 m Abstand. Im Kanton BL ist dies nur bei ca. 15% der Antennengruppen der Fall. Der Medianwert liegt im Kanton BS bei 114 m, im Kanton BL bei 285 m.

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10 BS BL 0 1 23

10 1010

Distanz zur nächsten Antennengruppe [m]

Abbildung 1: Horizontaler Abstand zur nächsten Antennengruppe8 (Summenhäufig-

keitsverteilung)

262 Antennengruppen im Kanton BS, 294 im Kanton BL, Stand März 2008

Lesehilfe: Im Kanton BS beträgt der Abstand zur nächsten Antennengruppe bei 43% der Antennengruppen 100 m oder weniger.

8 Bei Antennengruppen mit mehreren, auf demselben Gebäude verteilten Antennen, handelt es sich um den horizontalen Abstand zwischen den nächstliegenden Antennen zweier benachbarter Antennengruppen. 14/24 312/2005-02200/02/02/02/08/05/H425-1220