Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H425-1220

Anhang 1 Ziffer 52

Redaktionelle Anpassung.

Anhang 1 Ziffer 56

Redaktionelle Anpassung.

Anhang 1 Ziffer 57

Anpassung eines Ausdrucks.

6 Titel

Betrifft nur die französische Fassung.

Anhang 1 Ziffer 61 Absatz 1

Präzisierung des Begriffs "gesamte äquivalente Strahlungsleistung" einer Sendeanlage (siehe Kapitel 5.2) und redaktionelle Neufassung.

Anhang 1 Ziffer 62 Absätze 1 bis 4

Neufassung der Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen. Siehe Kapitel 4, 5.2 und Anhang.

Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 5 (vormals Absatz 2)

Ergänzung der Definition der Änderung bei Mobilfunksendeanlagen gemäss gängiger Praxis. Siehe Kapitel 5.3.

Anhang 1 Ziffer 64 Buchstabe a

Erweiterung des Geltungsbereichs des Anlagegrenzwerts von 4 V/m auf Mobilfunknetze im Frequenzbereich unter 900 MHz gemäss gängiger Praxis1. Dies betrifft insb. Funknetze der Standards Tetrapol (in der Schweiz: POLYCOM) und Tetra.

Anhang 1 Ziffer 64 Buchstabe b

Redaktionelle Anpassung.

Anhang 1 Ziffer 71 Absatz 1

Präzisierung gemäss gängiger Praxis.

Anhang 1 Ziffer 72 Absatz 1

Redaktionelle Anpassung.

10/24 312/2005-02200/02/02/02/08/05/H425-1220