Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten

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Anhörung zur Tierversuchsverordnung

1 Ausgangslage

Das neue Tierschutzgesetz und die neue Tierschutzverordnung sehen unter anderem

Änderungen in den Bereichen der Tierversuche und bei den gentechnisch veränderten Tieren vor und sollen dem Vollzug in den Kantonen eine Stütze sein.

Vom 10.2.09 bis zum 10.4.09 hat das BVET zum Entwurf der Tierversuchsverordnung eine Anhörung durchgeführt, zusammen mit jener zur Verordnung über das elektronische

Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V).

Die Tierversuchverordnung soll den Kantonen Hand bieten in der Umsetzung der

Tierschutzgesetzgebung und deren Vorgaben detaillierter ausführen. Die bestehenden

Richtlinien und Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen zum Bereich

Tierversuche wurden berücksichtigt und sind in die Tierversuchsverordnung eingeflossen. Die noch bestehenden Richtlinien und Informationen sollen entweder aufgehoben oder als

Fachinformationen weiter bestehen, wie sie bereits für Nutz- und Heimtiere existieren.