Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
UZHLTK fordert hier eine generelle Überarbeitung, da die einzelnen, sehr genauen
Vorgaben zur Dokumentation wenig sinnvoll, nicht praktikabel oder sogar
kontraproduktiv sind.
Festlegung des Schweregrades (5. Abschnitt)
UNETHF und USZGH fordern falls im Tierversuchsbereich die „Würde“ in die
Güterabwägung einfliessen soll, dann muss diese als unabhängiger gesellschaftlicher Faktor berücksichtigt werden. „Würdeverletzungen“ als Belastung zu bezeichnen macht alle Bemühungen um eine objektive Belastungsbeurteilung zunichte. Die bisherige Belastungsdefinition hat sich bewährt und strahlt auf andere Europäische Länder aus. Mit der Vermischung von gesellschaftlichen Gesichtspunkten und realer Belastung wird die Glaubwürdigkeit des Konzepts untergraben.