Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
Die Charakterisierung neuer Linien und Stämme bedingt neben der Genotypisierung teilweise Eingriffe und Gewebeentnahmen, sodass auch Tiere getötet werden müssen. Es muss deshalb klargestellt werden, dass das Töten von Tieren zu diesem Zweck, ebenso wie die Blutentnahme und Verhaltenstests, nicht als Tierversuch gelten. Diese Eingriffe und
Massnahmen müssen tierschonend erfolgen.
Belastungserfassung und –dokumentation sowie Meldeverfahren:
Die Art und Weise der Belastungserfassung wie auch der Detailierungsgrad der zu
erfassenden Daten wird einerseits als widersprüchlich und zu detailliert, andererseits als zu wenig aussagekräftig angesehen.
Uneinigkeit besteht vor allem darin, wie und in welchem Umfang neue oder nicht ausreichend charakterisierte Linien, aber auch belastete Mutanten und nicht belastete Linien erfasst und gemeldet werden sollen.
Festlegung des Schweregrades:
Die Einteilung der Belastung wird von sämtlichen Stellungnehmenden als verwirrend
bezeichnet und eine Überarbeitung gefordert.
Gesuche und Meldungen betreffend Versuchstierhaltungen und Tierversuche:
Hierbei wird der Inhalt und Umfang der verlangten Angaben vor allem von seitens der
Forscher kritisiert und als zu aufwändig betrachtet.