Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
UNETH verlangt, dass vor der Tabelle der folgende Satz eingefügt wird: „In den Protokollen sind Zeitpunkt der Kontrolle und Abweichungen in folgenden Parametern und Kontrolltypen festzuhalten“. Die Tabelle dürfe nicht implizieren, dass das Protokoll alle Punkte einzeln umfassen müsse. Wenn nur einzelne Parameter von der Norm abweichen, seien nur diese zu protokollieren, der Rest sei als erfüllt zu betrachten. Zudem soll der Punkt “Beobachtung unbeinflussten Verhaltens…“ ersetzt werden durch „Verhaltensauffälligkeiten wie
Absonderung im Sozialverhalten, Stereotypien, Bewegungsstörungen und übertriebene Aktivität.“ Auffälliges Verhalten könne in kurzer Zeit beobachtet werden, man brauche ein Tier nicht stundenlang zu beobachten.
RESAL und EPFLSV empfehlen einige sprachlich Anpassungen in der französischen
Version.