Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten

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Anhörung zur Tierversuchsverordnung

Bei Buchstabe g verlangen STS, TSCHBB, CRF und AFR einen Zusatz, dass bei

Änderungen der Methodik bzw. eine erhebliche Änderung des Zeitplans, die Bewilligung erlischt. AGSTG und ATRA verlangen die Auflistung der Qualifikationsanforderungen und der Nachweise in Form von Teilnahme-/Abschluss-/Zeugnisskopien.

Buchstaben l sei zu ergänzen mit Angaben zu Alternativmethoden und wie diese Recherche erfolgte (TIR, STS, TSCHBB, CRF, AFR). AST fordert die Belastung der Tiere (Schweregrad) sei ebenfalls noch aufzuführen. RESAL verlangt für die französische Version eine

Formulierungsänderungen.

Buchstabe m sei für die Forscher sehr schwierig und es müssten vorgängig präziser definiert werden, was diese Güterabwägung genau beinhalte (UFRFS).

Art. 27 Inhalt der Meldungen über bewilligte Tierversuche

Im Absatz 1c verlangen ZH und VSKT die Anpassung der Vorlage im Informationssystem E-Tierversuche,

NOV möchte den Absatz 1d umformuliert haben, damit die Belastung der Tiere innerhalb einer bestimmten Berichtsperiode möglich ist.

TVKVD fehlt eine Erwähnung des C-Formulars und E-Tierversuch.

3. 8. Abschnitt: Inkrafttreten

Art. 28

TVKBE fordert einen neuen Artikel, da gemäss dem Art. 142 der Tierschutzverordnung in der vorliegenden Amtsverordnung der Inhalt einer vereinfachten Bewilligung zum Erzeugen gentechnisch veränderter Tiere mit anerkannten Methoden fehle. Diese vereinfachte

Bewilligung stellt eine eigenständige Bewilligung dar und ist nicht Deckungsgleich mit einer der vorangehenden Bewilligungen. Diese Bewilligung sollte auf den Tierbesitzer ausgestellt werden können, da dieser nicht zwingend mit dem Leiter oder der Leiterin der

Versuchstierhaltung übereinstimmt.

3.9 Anhang 1: Anerkannte Methoden zur Erzeugung gentechnischer veränderter Tiere

In der französischen Version ist im Titel die Rechtschreibung zu überprüfen (TVKVD).

Die vorgeschlagene Belastungserfassung sei in vielen Punkten vage und könnte grössere Verluste in den Würfen nach sich ziehen (UBADBIO, UZHGH).

Im Buchstaben c sollte „Injektion und Aggregation embryonaler Stammzellen bei der Maus (UZHLTK, UNETHF) und der Ratte“ aufgeführt werden, da diese Methode in der Praxis weit verbreitet ist (IPH, HLR, SAVIR).

Eine ergänzende Methode in Buchstaben e für die Erzeugung ist die „intrazytoplasmatische Spermieninjektion bei der Maus“ (IPH, HLR, SAVIR).