Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten

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Anhörung zur Tierversuchsverordnung

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

Der Entwurf der Tierversuchsverordnung hat zahlreiche und vielfältige Stellungnahmen ausgelöst. Insgesamt wurden 82 Stellungnahmen von 13 Kantonen, 1 Partei und 58

Amtsstellen, Instituten oder Organisationen registriert. Bei mehreren Instituten haben sich verschiedene Personen geäussert, diese werden alle unter demselben Institutskürzel geführt.

16 Kantone stimmen dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TG, VD, VS, ZG, ZH). 1 Kanton findet den vorliegenden Entwurf zu detailliert, da das Meiste bereits in der Tierschutzverordnung geregelt sei (GE).

Auf eine Stellungnahme verzichtet haben 13 Kantone (AI, BE, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR), weil diese nur vereinzelt Tierversuchsanträge haben oder gar nicht betroffen sind, davon schliessen sich 2 Kantone den Stellungnahmen anderer Parteien an (SG, SO).

Die Freiheitspartei hat sich als einzige politische Partei, wenn auch nur generell, geäussert.

Auf eine Stellungnahme verzichtet haben: AFTM und PNSBNS.

Hauptsächliche Themen: Allgemein:

Gesetzgebung ist unleserlich, weil in 4 verschiedenen Texten (TSchG, TSchV, Entwurf Tierversuchsverordnung, Entwurf VerTi-V).

Haltung von Versuchstieren:

Die Einzelhaltung von männlichen Mäusen wurde in sämtlichen Stellungnahmen sehr

kontrovers diskutiert. Verlangt wird einerseits ein generelles Verbot der Einzelhaltung,

andererseits keine zeitliche Beschränkung.

Ebenfalls sehr gegensätzlich wird die Kontrollhäufigkeit bei der Überwachung der

Versuchstiere diskutiert.

Bei den Markierungsmethoden für kleine Nagetiere geht die Diskussion vor allem darum,

welche Methoden als invasiv, welche nicht invasiv angewendet werden dürfen.

Bei der Einstellung von Tierpflegepersonal ist die aktuelle Situation noch nicht optimal und die Anzahl an ausgebildetem Personal in den Versuchstierhaltungen muss massiv aufgestockt werden, was für die Institutionen grosse Kosten mit sich bringt.

Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Tiere und belasteter Mutanten und Handel mit ihnen:

Begrüsst wird die neu geregelte Zucht und Haltung von gentechnisch veränderten Tieren und belasteten Mutanten. Ebenfalls wird das Auflisten der anerkannten Methoden grundsätzliche anerkannt.