Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten

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Anhörung zur Tierversuchsverordnung

Artikel sei zu streichen (UZHLTK) oder zu spezifizieren (EKAH). RESAL schlägt eine

Neuformulierung des Artikels vor.

TIR schlägt zwei Absätze vor: unter Absatz 1 eine Neuformulierung des bestehenden Artikels mit der Ergänzung der „Haltung“ (ebenfalls gefordert von STS, TSCHBB, CRF, AFR) und im Absatz 2 die Formulierung, dass die Gesamtbelastung mit einem einzigen Schweregrad anzugeben sei (ZTSCH, TSCHBD, EKAH).

Der Ausdruck „weiter Verletzung der Würde“ sei zwar wünschenswert, gehöre aber nicht hier hin (TVKBE, ETVAWS, UNETHF, USZGH).

3. 6. Abschnitt: Kantonsübergreifende Tierversuche

Art. 23

Es fehlt der Verweis auf die Tierschutzverordnung (ZH, VSKT). Diesen Artikel streichen, da es eine administrative Einschränkung bedeutet (GE).

3. 7. Abschnitt: Gesuche und Meldungen betreffend Versuchstierhaltungen und Tierversuche

GE findet diesen Abschnitt überflüssig und sei zu streichen, da es sich um rein administrative Fragen handle. In einem separaten Artikel solle auf den Inhalt der Gesuche für das Erzeugen von gentechnisch veränderten Tieren mit anerkannten Methoden eingegangen werden, da dies ebenfalls im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzverordnung vorgesehen ist (FR, BS, BL, AG, KTBL, KTAG).

Art. 24 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung einer Versuchstierhaltung

BS, FR BL, AG, KTAG und KTBL fordern, dass die Inhalte für die Beurteilung von Gesuchen für das Erzeugen von gentechnisch veränderten Tieren klar abzugrenzen seine von den Gesuchen für Haltebewilligungen. Die „Angabe des Zweckes“ bei gentechnisch veränderten Tieren sei unumgänglich (BS, FR, KTAG, AG, BL, KTBL). UFRFS fordert eine

Neuformulierung des Artikels.

Buchstabe b sei zu ergänzen mit „Labor, Raume für Eingriffe, Nebenräume“, OP-Raum und Experimentierraum dafür streichen (ZH, GR, VSKT). Eine andere Formulierung für

„Experimentierraum“ empfehlen EKTV und UZHGT. Damit keine unnötige Anhäufung von Detailinformationen entsteht, fordern IPH, HLR und SAVIR nur die Anzahl, Grösse und Verwendungszweck für die Versuchstierhaltung genutzten Räume, sowie Raumklima und Beleuchtung aufzunehmen.

Im Buchstaben d wird seitens SGV eine Präzisierung zum Überwachungsstandart gefordert.

Buchstabe e: UZHLTK, UNETHF und USZGH finden den hier aufgelisteten Begriff

„gentechnische Veränderung“ überflüssig.