Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
3 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
3. 1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 1
UZHLTK schlägt nach Themengebieten getrennte Verordnungen vor, die klarer und
ausführlicher gemacht würden, analog den bestehenden Richtlinien zu Tierversuchen.
Unter Buchstabe d wird von GE anstelle von „Festlegung“ des Schweregrads „Evaluierung“ und bei Buchstabe f das hinzufügen von „offiziell“ zu den Formularvorlagen vorgeschlagen. UBEPNF bemängelt, dass zu wenig Wert auf die Unterscheidung zwischen Labortieren und Wildtieren sowie deren Versuchs- und Haltungsbedingungen gemacht wird.
3. 2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren
Art. 2 Überwachung von Versuchstieren
Im Absatz 1 wird ein Zusatz verlangt, der besagt, dass der Ausfall „oder eine Fehlfunktion“ zu Schäden führen kann (FR, BS, BL, AG, KTBL). UZHLTK formuliert diesen Absatz neu und GE möchte den letzten Satzteil gestrichen haben.
Im Absatz 2 wird gefordert, bei der täglichen Kontrolle das Wohlergehen zu berücksichtigen (ZH, VSKT, ZTSCH, TSCHBD, AGSTG, ATRA) und den Zustand der Tiere täglich (VSKT, TIR, ZTSCH, TSCHBD, EKTV, AFR), regelmässig (IPH, HLR, SAVIR, UNZHPI, UNETHF, USZGH), ein- bis zweimal wöchentlich (UFRFS, UZHIOB) oder dreimal (ZH) zu kontrollieren. GE, ZTSCH, TSCHBD, TIR, AGSTG und ATRA sind gegen eine Ausnahmeregelung für das Wochenende, UZHLTK und VSKT befürworten eine verringerte Kontrollfrequenz, wenn belegt werden kann, dass die Tiere dadurch keinen Nachteil erleiden. UZHLTK spricht sich gegen Vorschriften zu fixen Kontrollintervallen aus.
Im Absatz 3 wird anstelle des Ausdrucks „Gesundheit“, von ZH, FR, AG, BS, BL, KTBL,GR, VSKT, TVKBE, EKTV, ETVAWS und RESAL „Wohlergehen“ propagiert.
Den Satz „..mindestens dreimal wöchentlich visuell kontrollieren“ zu streichen, empfehlen GE, SAVIR und HLR. Die Kontrolle kann beim Umsetzten gemacht werden (UNZHPS, UNZHPI, UNETHF, USZGH). Der Vorschlag für Kontrollen zweimal wöchentlich kommt seitens
UNZHPI, SGV und UFRFS. UBASJS schlägt eine engmaschige (viermal/Woche) Kontrolle für Tiere mit zu erwartender Belastung vor. Eine tägliche Inspektion der Tiere gemäss Anhang 2 des Europäischen Übereinkommens wird durch AFR, TIR, STS, CRF, TSCHBB, ZTSCH,
TSCHBD, AGSTG und ATRA verlangt. TVKVD fordert eine wöchentliche
Gesundheitskontrolle (health check) bei den Tieren, die sich im Versuch befinden.
Den Absatz 5 sei zu streichen, verlangt IPH, SGV. UNZHKB wünscht einen Zusatz, dass der Besitzer der Tiere zu benachrichtigen sei und GE möchte diesen Zusatz anstelle der
Kennzeichnung der Käfige.
Den Absatz 6 möchte UNZHKB konkreter formuliert haben, vor allem die Kontrollen sollten protokollarisch festgehalten werden (GE, UNETHF und USZGH).