Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
EPFLSV fordert einen zusätzlichen Buchstaben g mit der Auflistung von „Cryoconservation, redérivation et fertilisation in vitro de lignées génétiquement modifiées“.
3.10 Anhang 2: Wissenschaftliche Basisdaten
In Buchstabe c empfiehlt EPFLSV eine einen anderen Begriff für DNA-Konstrukt in der
französischen Version.
Im Buchstaben d fordert UZHLTK den Zusatz zum Stand der Zucht („in Zucht mit Angaben der Generation“,…..). Dieselbe Bemerkung macht EPFLSV.
3.11 Anhang 3: Zusammenfassung der Belastungserfassung
EPFLSV empfiehlt ein freies Datenfeld einzufügen, damit die Expression der genetischen Veränderung eingefügt werden kann.
3.12 Anhang 4: Belastungserfassung bei gentechnisch veränderten Linien und bei belasteten Mutanten von kleinen Nagetieren
TIR, STS, TSCHBB, CRF, ZTSCH und TSCHBD sind der Meinung, die Belastungserfassung genüge in keiner Art und Weise. Verlangt wird eine Ergänzung zur ersten Spalte: der Zustand des Nestes sowie das unbeeinflusste Verhalten des Muttertiers, muss aufgenommen werden und in der mittleren Spalte sind die ersten beiden Punkte ebenfalls anzugeben.
Die hier vorgeschlagene Belastungserfassung sei in vielen Punkten vage und für die Jungen nicht ohne grosse Gefahr des Verlustes ganzer Würfe. Praktische Erfahrung zeige, dass Mütter mit Nestlingen (insbesondere mit transgenen Foundertieren) möglichst wenig gestört werden sollten, um Kannibalismus der Mutter zu vermeiden. Empfohlen wird eine tägliche Sichtkontrolle aller Käfige mit nicht abgesetzten Jungtieren und nur bei Feststellung von toten Jungtieren eine weitergehende Kontrolle. Zusätzlich werden alle Tiere beim Umsetzen
eingehen kontrolliert, was mindestens einmal pro Woche geschehe (FFL).
Den letzen Punkt der Tabelle 1 sei zu streichen, verlangt UFRFS, da diese Beobachtung nicht während der kurzen Zeit des Umsetzens durchgeführt werden kann. Hat der Erzeuger einer neuen Linie die Hypothese, es könnte zu Belastungen kommen, werde er mit Sicherheit gezielt Experimente planen um diese nachzuweisen. In den anderen Fällen sollten die Punkte genügen, die für unbelastete Linien gelten.
Seitens UZHLTK kommt die Anregung die belastungsrelevanten Merkmale positiv zu
beschreiben und die Liste zu strukturieren. Weiter solle nur das Auftreten von
belastungsrelevanten Merkmalen dokumentiert werden, da für die Tierpflegenden sonst Verwirrung entsteht. Es bringe nichts den Normalzustand zu dokumentieren. Hier kommt ebenfalls die Forderung nach der Streichung des letzten Punktes, mit der Begründung, dass normale Tiere (was die Mehrheit betrifft) tagsüber meist schlafend im Versteck seien und nur nach Stimulation in Bewegung, beispielsweise nach einem Käfigwechsel.