Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 25 Seiten
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Anhörung zur Tierversuchsverordnung
Buchstabe f sollte neu formuliert werden: mit der „ Angabe, ob genetisch veränderte Linien oder belastete Tiere erzeugt, gehalten oder gezüchtet werden“ (IPH, HLR, SAVIR, UZHLTK, UNETHF, USZGH).
Im Buchstabe h sollte der Begriff „Tierkörper-Entsorgung“ heissen. „Kadaver- Entsorgung“ ist kein gebräuchlicher Ausdruck mehr (ZH, GR, VSKT, EKTV, UZHGT). Dasselbe für die französische Version: „carcasse“ anstelle von „cadavre“ (RESAL, EPFLSV)
Buchstabe j. TVKBE fordert noch eine Ergänzung zur verantwortlichen Person „und deren Stellvertretung“ in Übereinstimmung mit der Tierschutzverordnung.
Art. 25 Inhalt der Meldung über bewilligte Versuchstierhaltungen
Die Forderung nach einer Meldepflicht sei zu aufwendig und der Nutzen fraglich. Falls kommerzielle Tierzuchtbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe ihre im Betrieb geborenen Tiere nicht melden werden müssen, sei aus Prinzipien der Rechtsgleichheit nicht einzusehen, warum in der Versuchstierhaltung andere Regeln gelten sollen (UFRFS).
Für Absatz 1b und Absatz 4 werden für die französische Version Formulierungsänderungen gemacht (RESAL). SGV schlägt eine Neuformulierung vor, da die Unterscheidung
Inland/Ausland nicht mehr zeitgemäss sei und TVKVD verlangt einen zusätzlichen
Buchstaben c um die Zahl der Tiere aufzuführen, die aus einer anderen schweizer
Tierhaltung importiert werden.
Art. 26 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung eines Tierversuchs
TVKVD fordert unter diesem Artikel noch die Erwähnung von Formular A und E-Tierversuch.
Bei Buchstabe a verlangen ZH, GR, VSKT, EKTV, UZHGT, dass das Geschlecht der Tiere ebenfalls anzugeben sei, da dieser Aspekt in vielen Versuchen eine Rolle spiele. STS,
TSCHBB, CRF und AFR fordern hier einen Zusatz, dass bei Änderungen der Art und/oder erheblicher Tierzahlerhöhung, die Bewilligung erlischt.
Buchstaben c und d seien redundant, findet SGV. Da nicht jeder Versuch in einer bewilligten Versuchstierhaltung stattfindet (Patiententiere, freilebende Tiere), sollte hier „Tierhaltung“ stehen (UNETHF, USZGH).
Im Buchstaben d sei Räumlichkeit und Infrastruktur überflüssig und zu streichen (HLR,
SAVIR, IPH). Buchstabe d sei nur relevant, wenn die Versuchsdurchführung ausserhalb der Tierhaltung erfolgt (UNETHF, USZGH).
Buchstabe e sollte ersetzt werden mit Personal: BereichsleiterIn, VersuchsleiterIn und die Stellvertretung sowie die Versuchsdurchführenden (ZH, GR, VSKT, IPH, HLR, SAVIR,). Eine Präzisierung zum Personal fordern ebenfalls EKTV und UZHGT.
EKTV empfiehlt bei Buchstabe f die französische Übersetzung zu überprüfen und fordert detaillierter Angaben zum Versuchsziel.