Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 24 Seiten
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1 Allgemeiner Teil: Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage
1.1 Die Reform XXI des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes
Die heutige Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes und des Verbundsystems mit den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf den Stufen Kanton, Region und grosse Gemeinden basiert auf der Bevölkerungsschutz-Reform XXI, welche mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1) auf den 1. Januar 2004 abgeschlossen wurde.
In der Zwischenzeit haben die Kantone, die in operativer Hinsicht Hauptträger des föderalistisch aufgebauten Bevölkerungsschutz sind, die Vorgaben aus der Bevölkerungsschutz-Reform XXI umgesetzt und ihre rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst. Die Hauptpunkte der Reform sind umgesetzt. Der Bevölkerungsschutz ist auf das derzeitige und absehbare Gefährdungsspektrum ausgerichtet, d.h. primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Die Kantone, Regionen sowie grössere Gemeinden verfügen über funktionierende Führungsorgane, die angestrebte konsequente Regionalisierung des Bevölkerungsschutzes und insbesondere des Zivilschutzes ist auf Kurs, die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen funktioniert. Grundsätzlich bewährt hat sich auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Damit hat sich der Bevölkerungsschutz als wichtiges Instrument in der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert und seinen Nutzen konkret bei verschiedensten grossen Schadenereignissen unter Beweis gestellt.
1.2 Revisionsbedarf
Die Teilrevision des BZG bedeutet keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Vielmehr geht es darum, in einzelnen Teilbereichen Optimierungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen. Diese Optimierungsmassnahmen, insbesondere im Bereich der Einsätze und der Ausbildung im Zivilschutz, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen als Hauptträgern des Bevölkerungsschutzes erarbeitet. Die Anpassungen im Bereich der Schutzbauten gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück. Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) verlangte in der Motion vom 18. November 2005, dass der Bundesrat eine grundsätzliche Standortbestimmung zu den Schutzbauten vorlegt sowie verschiedene Optionen erarbeitet. Hinzu kommt die parlamentarische Initiative Pierre Kohler vom 9. März 2005, welche die Aufhebung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen verlangte. Der Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes", den der Bundesrat am 7. März 2008 gutgeheissen hat, nimmt eine Beurteilung der Gefährdungslage mit Blick auf die Schutzbauten vor und zeigt verschiedene Optionen und deren jeweilige Konsequenzen auf. Der Bundesrat empfiehlt auf dieser Grundlage die Umsetzung der Optionen 2 für die Schutzräume für die Bevölkerung, die Schutzanlagen sowie die Kulturgü-