Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 24 Seiten

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terschutzräume. Mit ihrer Motion vom 5. September 2008 (08.3747 Umsetzung des Berichtes "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes") unterstützt die FK-N die Umsetzung dieser Optionen, Dieser Vorstoss wurde vom Nationalrat am 8. Juni 2009 sowie vom Ständerat am 7. September 2009 angenommen. Die Optionen werden in der vorliegenden Teilrevision des BZG sowie in der gleichzeitig revidierten Verordnung über den Zivilschutz umgesetzt.

Anzumerken bleibt, dass die Optimierungsmassnahmen, welche in der vorliegenden Teilrevision des BZG umgesetzt werden, vor dem neuen Sicherheitspolitischen Bericht erarbeitet worden sind. Der neue Bericht soll seinerseits die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes in den nächsten zehn Jahren bilden.

2 Hauptpunkte der Teilrevision

2.1 Ausbildungsdienste im Zivilschutz

Die Erfahrungen der Kantone, welche für die operativen Belange des Zivilschutzes verantwortlich sind, haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die bisher für die Kader und Spezialisten jährlich zur Verfügung stehenden Schutzdiensttage nicht genügen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Wiederholungskurse, die der Überprüfung, Verbesserung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes dienen. Kader und Spezialisten müssen einerseits ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen und andererseits Übungen und Ausbildungen für die Mannschaft vorbereiten und durchführen.

Die Ausbildungszeiten für Kader und Spezialisten werden deshalb moderat angehoben. Im Bereich der Wiederholungskurse können diese deshalb anstatt zu zwei neu bis zu drei Wochen aufgeboten werden. Da Kommandanten und ihre Stellvertreter die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Organisation in personeller, materieller und planerischer Hinsicht tragen, können diese neu bis zu vier Wochen Wiederholungskurse leisten, das heisst zwei Wochen mehr als bisher. Damit wird es ihnen ermöglicht, die dafür notwendigen Arbeiten durchzuführen, die oft von den Kantonen gesteuert werden.

Mit einer flexibleren Lösung wird es den Kantonen zudem ermöglicht, Kader und Spezialisten auf eigene Kosten im Rahmen von Weiterbildungskursen aufzubieten, welche in der Kompetenz und Ausbildungsverantwortung des Bundes liegen.

2.2 Schutzbauten

2.2.1 Ausgangslage

Das ab Mitte der 1960er Jahre angestrebte Schutzziel "Jeder Einwohnerin, jedem Einwohner ein Schutzplatz" ist heute, trotz regionalen Lücken, gesamtschweizerisch gesehen im Wesentlichen erreicht. Vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes sowie des hohen Ausbaustandes der Schutzbauinfrastruk-