Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 24 Seiten
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Im Sinne einer differenzierten und lagegerechten Betriebsbereitschaft werden nur noch die für den Fall von Katastrophen und Notlagen vorgesehenen älteren Schutzanlagen erneuert. Die Erneuerung umfasst die Anpassung an den heutigen technischen Standard und die Substanzerhaltung. Bei der Erneuerung der übrigen, nicht für Katastrophen und Notlagen vorgesehenen älteren Schutzanlagen erfolgt die Anpassung an den heutigen technischen Standard erst im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt. Hingegen wird auch bei diesen Anlagen die Substanz erhalten.
Am 7. März 2008 hat der Bundesrat die Umsetzung der Option 2 gemäss dem Bericht Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes beschlossen. Die Reduktion der Anzahl an Kommandoposten sowie die differenzierte Werterhaltung und die Kosteneinsparungen bei den Kulturgüterschutzräumen gemäss dieser Option 2 führen zu einer Senkung der Kosten bei Bund, Kantonen und Gemeinden von bisher rund 51 Millionen Franken auf rund 41 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Option 2 ist für den Bund mit Kosten in der Höhe von rund 21 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen; dies sind, verglichen mit dem gemäss den heutigen Rechtsgrundlagen benötigten Finanzbedarf, 6 Millionen Franken weniger. Demgegenüber können durch die Umnutzung oder Aufhebung von Schutzanlagen kurzfristig zusätzliche Kosten entstehen, da gewisse Schutzbaukomponenten auszubauen und zu entsorgen sind.
Heute stehen dem Bund gemäss Voranschlag 2010 und Finanzplan effektiv nur rund 13 Millionen Franken zur Verfügung; somit fehlen zur Umsetzung der Option 2 8 Millionen Franken pro Jahr.
Finanzbedarf gemäss vorlie-
Finanzbedarf gemäss den VA 2010 und gender Teilrevision BZG heutigen Rechtsgrundlagen FP 2011 – 2013 ( entspricht Option 2) in Mio. CHF in Mio. CHF in Mio. CHF Kantone Kantone Kantone Bund Gemeinden Total Bund Gemeinden Total Bund Gemeinden Total Spitäler Spitäler Spitäler Erstellung
1.6 1.6 0.4 0.4
Schutzanlagen Werterhaltung
23.8 23.6 47.4 17.6 20.0 37.6 10.9 23.6 34.8
Schutzanlagen Aufhebung
0.7 0.7 2.5 2.5 0.5 0.5
Schutzanlagen Kulturgüter
0.8 0.3 1.1 0.6 0.3 0.9 0.9 0.9
Schutzräume
23.9 50.8 20.3 41.0 23.6 36.6 Total 26.9 20.7 12.7
Einsparung: 6,2 Mio. CHF Differenz: 8,0 Mio. CHF