Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 25 Seiten

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In der Rubrik „Visumkategorie“ beantragt das BVGer ebenfalls die Zugangsstufe A (online abfragen). Das BVGer hat gemäss der bisherigen Regelung in ZEMIS bereits einen Zugang zur „Visumart“.

Ziffer VII

Das BVGer beantragt für die Rubrik „Dauer des durch das Visum erlaubten Aufenthalts (>90 Tage)“ auch die Zugangsstufe A. Gemäss ZEMIS hat das BVGer bereits Zugang zur Rubrik „Gültigkeitsdauer des Visums“.

Die KKPKS möchte den Katalog der Abfragemöglichkeiten im nationalen Visumsystem bei den Kantonspolizeien wie folgt ergänzen:

– derzeitige Beschäftigung und Arbeitgeber

– Nachname und Vorname des Inhabers der elterlichen Sorge oder des Vormunds

– Foto des Gesuchstellers

– Fingerabdrücke des Gesuchstellers

– bei Verlängerungen von VISA: Ort und Datum des Entscheids und zuständige Behörde mit Standort

– Zustelladresse

Die ZAS wünscht, die aktuellen Zugangsberechtigungen zu den Visadaten in ZEMIS zu behalten.

Darüber hinaus hat sie für ihren Dienst zur Führung des Registers UPI (Unique Person Identification) einen Zugang zur verschiedenen zusätzlichen Daten im nationalen Visumsystem beantragt, so zum Beispiel zur Dauer des geplanten Aufenthalts oder der Durchreise, zu den Hauptzwecken der Reise, zum geplanten Tag der Einreise und der Ausreise aus dem Schengen-Gebiet usw.

Anhang 3

Anhang 3

Zugang zum zentralen VIS

Zustimmung Kanton: TG Weitere interessierte Kreise: SVSP, KSBS, SVZ, KKPKS, VSF, ZAS, KSPD

Die KKPKS wünscht, dass die Kantonspolizeien im zentralen Visa-Informationssystem die Daten „Gültigkeitsdauer des Visums: Beginn- und Ablaufdaten“ abfragen können. Diese seien für das Erkennen von Fälschungen wichtig.

Keine Bemerkungen BVGer

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