Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 25 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

b. Art und Nummer des Reisedokuments, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablauf der Gültigkeit.

3Ergibt die Suche einen Treffer und wurde ein Visum erteilt oder verlängert, das nicht mehr als sechs Monate vor dem Datum der Einreichung des Asylgesuchs abgelaufen ist, so können die in Artikel 21 Absatz 2 der EG-VIS-Verordnung genannten Datenkategorien abgefragt werden.

4Die Abfrage von Daten zu verknüpften Gesuchen ist nur bei Gesuchen möglich, die aufgrund der Familienzugehörigkeit verknüpft wurden (Gruppe des Typs «Familie»).

Zustimmung Kanton: TG

Weitere interessierte Kreise: SVSP, KSBS, SVZ, KKPKS, VSF, ZAS, KSPD

Keine Bemerkungen

BVGer

Art. 14 Abfragen des C-VIS zur Prüfung von Asylgesuchen

1Die Abfrage des C-VIS zur Prüfung eines Asylgesuchs erfolgt anhand der Fingerabdrücke der asylsuchenden Person.

2Ist die Verifizierung anhand der Fingerabdrücke nicht erfolgreich, so kann eine Suche anhand folgender Daten, in Kombination mit der derzeitigen Staatsangehörigkeit der betreffenden Person und der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt, durchgeführt werden:

a. Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsname (früherer Nachname), Datum, Ort und Land der Geburt;

b. Art und Nummer des Reisedokuments, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablauf der Gültigkeit.

3Ergibt die Suche einen Treffer und wurde ein Visum erteilt, so können die in Artikel 22 Absatz 2 der EG-VIS-Verordnung genannten Datenkategorien abgefragt werden.

Zustimmung Kanton: TG

Weitere interessierte Kreise: SVSP, KSBS, SVZ, KKPKS, VSF, ZAS, KSPD

Keine Bemerkungen

BVGer

Art. 15 Bundesbehörden

Die nach Artikel 109a Absatz 3 Buchstaben a bis c AuG berechtigten Bundesbehörden sind:

a. bei fedpol: die Bundeskriminalpolizei;

b. beim Nachrichtendienst des Bundes:

1. die Abteilung Beschaffung,

2. die Abteilung Auswertung,

3. die Steuerung Terrorabwehr,

4. die Steuerung Nachrichtendienst,

5. die Steuerung Extremismusabwehr,

6. die Steuerung Nonproliferation,

Seite 13