Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 25 Seiten
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Es sind neun Stellungnahmen eingegangen. Namentlich die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) hat auf eine Stellungnahme verzichtet.
1.2 Zur Anhörung unterbreitete Verordnungen
Es wurden zwei Verordnungen verfasst. Hauptgegenstand der Anhörung war die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem. Dabei handelt es sich um die definitive Verordnung, die bei Inbetriebnahme des nationalen Visumsystems – voraussichtlich im Jahr 2012 – in Kraft treten wird.
Für die erste Phase der Einführung des zentralen Visa-Informationssystems wurde eine Übergangsverordnung verfasst. Sie wird voraussichtlich im Juni 2011 in Kraft treten, sobald das C-VIS in Betrieb genommen und die Schweiz daran angeschlossen wird. Sie wird bei Inkrafttreten der oben genannten Verordnung aufgehoben.
Die Anhörungsteilnehmer haben sich zur Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem geäussert, d. h. über die definitive Verordnung zu den beiden Informationssystemen. Die Kommentare oder Stellungnahmen gelten jedoch auch für die entsprechenden Artikel der Übergangsverordnung (siehe Teil II, B).
1.3 Zusammenfassung der Stellungnahmen
Der Grossteil der angehörten Organisationen begrüsst die Einführung des zentralen Visa-Informationssystems. Das System wird eine bessere Kontrolle der Visumgesuchstellerinnen und -steller vor der Visumerteilung ermöglichen. Auch die Einführung des neuen nationalen Visumsystems wurde von den Anhörungsteilnehmern gutgeheissen.
Mehrere Verbände, insbesondere der Polizei, wünschen jedoch einen erweiterten Online-Zugang zu den Daten der Informationssysteme.
Das BVGer, die KKPKS und die ZAS wünschen einen Online-Zugang zu mehr Daten des nationalen Visumsystems. Die KKPKS beantragt einen Zugang zu zusätzlichen Daten des C-VIS für die kantonalen Polizeibehörden.
Die KSPD möchte, dass den Stadtpolizeien als kommunalen Polizeibehörden derselbe direkte Zugang zum C-VIS eingeräumt wird wie den kantonalen Polizeibehörden.
Der VSF erinnert an seine durch ein Rechtsgutachten bestätigte Haltung im Zusammenhang mit Schengen: Die Sicherheitsmassnahmen, auch jene zur Umsetzung von Schengen in der Schweiz, haben rein staatlichen Charakter; die Flugplatzbetreiber müssen von solchen Aufgaben befreit bleiben und folglich auch von den neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen, die sich für die Schweiz aus der Umsetzung der Schengen-Abkommen ergeben.
1.4 Auswertung der Stellungnahmen
Haben Anhörungsteilnehmer ihre Stellungnahme ohne detaillierte Aussagen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen eingereicht, wird davon ausgegangen, dass sie den zur Anhörung unterbreiteten Entwurf gutheissen.
Wurden zu einzelnen Änderungsvorschlägen Anmerkungen gemacht, so sind diese unter dem entsprechenden Artikel der Verordnung aufgeführt. Bei Bestimmungen, die nicht spezifisch kommentiert wurden, wird auf Zustimmung geschlossen. Die angehörten Organisationen, die keine Stellungnahme eingereicht haben oder ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, sind unter Punkt 2 des Verzeichnisses aufgelistet.
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