Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 25 Seiten

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I Allgemeiner Teil

1. Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse

1.1 Ausgangslage und Inhalt des Entwurfs

Es geht darum, zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands in das schweizerische Landesrecht zu übernehmen. Die VIS-Verordnung und der VIS-Beschluss, zwei Rechtsakte der EU, wurden der Schweiz am 16. Juli 2008 bzw. 25. September 2008 notifiziert. Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament in der Schlussabstimmung die Gesetzesgrundlagen angenommen, die für die Umsetzung dieser beiden Rechtsakte der EU im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) erforderlich waren. Diese Gesetzesgrundlagen wurden darauf auf Verordnungsstufe konkretisiert.

Zentrales Visa-Informationssystem (C-VIS)

Das C-VIS wird sämtliche Daten über die von den Schengen-Staaten ausgestellten Visa enthalten, insbesondere die Fingerabdrücke der gesuchstellenden Personen. Das System soll die Bekämpfung von Mehrfachgesuchen und die Identifizierung von Personen ohne Aufenthaltsrecht im Schengen-Raum erleichtern. Das Parlament ist dem Bundesrat darin gefolgt, eine einzige zentrale Zugangsstelle zu benennen, über welche die mit der Verhütung und Bekämpfung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beauftragten Behörden Daten aus dem C-VIS erhalten können. Im Rahmen von Ermittlungen sind auch die Strafverfolgungsbehörden berechtigt, bestimmte Informationen zu erhalten. Als einzige zentrale Zugangsstelle wurde die Einsatzzentrale fedpol benannt. Die zur Anhörung unterbreitete Verordnung regelt die Einzelheiten des Verfahrens für den Zugang zu den Daten des C-VIS durch die Migrations- und Polizeibehörden. Diese erhalten verschiedene Zugangsberechtigungen, je nachdem ob sie Aufgaben im Ausländerbereich oder im Bereich der Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfüllen.

Die Inbetriebnahme des C-VIS ist zurzeit im Juni 2011 vorgesehen. Der Anschluss aller Schengen-Staaten an das zentrale VIS soll zu Beginn in einer bestimmten geografischen Region erfolgen, und zwar in Nordafrika. Ab dann werden die Konsulate in dieser Region die Daten der Visumgesuchstellerinnen und -steller einschliesslich der Fingerabdrücke erfassen müssen; die Daten werden darauf an das C-VIS übermittelt werden.

Nationales Visumsystem

Das nationale Visumsystem wird in einer zweiten Phase das aktuelle System EVA (Elektronische Visumausstellung), ein Subsystem des Informationssystems für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ersetzen. Das nationale Visumsystem wird vollständig unabhängig von ZEMIS funktionieren. Es soll Mitte 2012 in Betrieb genommen werden und eine bessere Interoperabilität mit dem C-VIS gewährleisten. Die Zugangsberechtigungen der Migrations- und Polizeibehörden im zukünftigen nationalen Visumsystem werden in der Verordnung festgelegt.

Anhörung

In den zwei neuen europäischen Rechtsakten werden die Zugangsberechtigungen auf die Daten des C-VIS sowie die Verwendung der Daten geregelt. Die Schweiz musste bestimmen, welche Behörden Zugang zu den Daten des zentralen und des nationalen Systems erhalten. Vor allem Verwaltungsbehörden werden solche Zugangsberechtigungen erhalten. Deshalb kann der Verordnungsentwurf als Vorhaben untergeordneter Tragweite eingestuft werden und wurde eine Anhörung einer Vernehmlassung vorgezogen, wie dies bereits für Änderungen des Gesetzes im Jahr 2009 der Fall war (Art. 10 Abs. 1 Vernehmlassungsgesetz). Es wurden nur die interessierten Kreise und Behörden angehört. Die Anhörung fand vom 30. Juni bis am 13. August 2010 statt.

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