Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
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dukte aus Übersee und zunehmend für die grossen Mengen wie bei Geflügelfleisch ist dies problematisch.
XVIII. Ungleiche Berechtigung für Zollkontingentsanteile und ungleiche Versteigerungspreise zwischen Fleisch rituell geschlachteter Tiere (Koscher- und Halalfleisch) und anderem Fleisch führen zu Marktverzerrungen. Für Geflügelfleisch gilt diese Feststellung nicht (keine spezifischen Kontingente).
VSGI, SFF XIX. Es braucht hohe Transitlager zur Ausbalancierung der Beschaffungs-
schwankungen. Kontingentshandel ist nötig, um Planungslöcher zu stopfen.
Beiträge zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
Wer Probleme
SBV XX. Die Beiträge zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Art. 62a
des Tierseuchengesetzes) werden nicht für alle Tierkategorien ausge-SRP
richtet. Sie sind gemäss Tierseuchengesetz auf BSE-bedingte Kosten SGP beschränkt. Tierkategorien, von denen teilweise grosse Mengen Fleisch
importiert werden (Geflügel), können von den Beiträgen für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte nicht profitieren.
3.1 Zusammenfassung der Problemanalyse
Der erste Teilprozess des Importsystems umfasst das Festlegen der Fleischeinfuhrmengen durch das BLW für eine Einfuhrperiode. Das BLW hört vorgängig den Verwaltungsrat von Proviande an, welcher nach Beurteilung der Marktlage Anträge für Einfuhrmengen und -perioden stellen kann. Die AG Importsystem Fleisch stellte einheitlich fest, dass die Einschätzung des künftigen Bedarfs an Importfleisch für den Schweizer Fleischmarkt schwierig ist, weil zwischen einem Antrag des Verwaltungsrats von Proviande für die Einfuhrmenge und dem Beginn der Einfuhrperiode mindestens 10 Tage verstreichen. Die paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates von Proviande mit Produzenten-, Verwerter- und Handelsvertretern stellt eine ausgewogene Beurteilung der künftigen Marktlage sicher. Kurzfristig eintretende Marktentwicklungen kann der Verwaltungsrat allerdings laut Vertretern in der AG Importsystem Fleisch nicht voraussehen und daher sind unerwünschte Auswirkungen auf die Versorgung des schweizerischen Fleischmarktes fallweise möglich, und zwar vollständig losgelöst von der Art der Importkontingentsverteilung.
Nach Meinung des SFF und des VSGI kann das einzelne Unternehmen seine Einfuhrmenge mit der Versteigerung von Importkontingenten nicht mehr exakt planen und auf den Bedarf ausrichten. Das Importfleisch muss im Ausland meistens bestellt werden, bevor die gesamte Einfuhrmenge vom BLW festgelegt wurde. Und weil das Unternehmen zuerst einen Anteil dieser Einfuhrmenge ersteigern muss, ist eine kontinuierliche Belieferung der Kunden auf Grund ihrer Bestellungen unsicher und erschwert. Dies kann nachteilig auf die Kundenbeziehungen wirken. Gemäss SFF führt diese unzureichende Planbarkeit dazu, dass tendenziell weniger Fleisch aus ausländischen Qualitäts- oder Labelprogrammen beschafft wird.
Die AG Importsystem Fleisch ortet ansonsten keine Probleme beim ersten Teilprozess. Der Einbezug der Fleischbranche in die Beurteilung der Marktlage bzw. die Anhörung durch das BLW wird folglich als zweckmässig erachtet. Keine Kritik hervorgerufen hat auch die Möglichkeit des Verwaltungsrats von Proviande, dem BLW unter bestimmen Voraussetzungen kürzere oder längere Einfuhrperioden und für bestimmte Fleischkategorien (z.B. Geflügelfleisch) eine zweite Einfuhrmenge in der Einfuhrperiode zu beantragen. Diese Regelungen haben sich bewährt.