Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
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der Fall war. Die Produzentenvertreter unterstützen diesen Vorschlag. Die AG einigt sich auf den Vorschlag in Tabelle 5.
Tabelle 5: Optimierungsvorschlag bezüglich die Verteilungsmethoden von Zollkontingenten Fleischkategorie Importsystem 2010 SFF, SBV, SRP und SGP SVV
Rindfleisch (ohne1
90% Versteigerung 50% Inlandleistung -
Rindsbinden) und Kalb-
fleisch 10% Inlandleistung 40% Versteigerung 10% Inlandleistung "öffentliche Märkte" "öffentliche Märkte"4 10% Inlandleistung "öffentliche Märkte"
Schaffleisch
Schweinefleisch 100% Versteigerung2-
Geflügelfleisch3 -
Pferdefleisch 33% Inlandleistung1 -
Ziegenfleisch 100% Versteigerung 67% Versteigerung -
Rindsbinden -
Fleischspezialitäten
- -
Wurstwaren
1SBV, SRP und SGP: Die Unterstützung der Inlandleistung ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Änderung des Importsystems keine Kürzung des Bundesbudgets zu Gunsten der Land- und Fleischwirtschaft zur Folge hat.
2Die Suisseporcs unterstützt diesen Vorschlag.
3Der VSGI hat sich ausschliesslich zum Geflügelfleisch geäussert. Eine Rückkehr zur Inlandleistung lehnt der VSGI ab.
4Der SVV hat sich ausschliesslich zu den 10% konkret geäussert.
Unterstützung des Der SFF argumentiert zu Gunsten der Inlandleistung hauptsächlich mit dem Änderungsvorschlags Rückfluss von Mitteln zu den fleischverarbeitenden Unternehmen (rund 60
Mio. Fr. pro Jahr), welche heute für die Versteigerung eingesetzt werden.
Folglich führt dies nach Auffassung des SFF zu einer Stärkung der Investitionskapazität.
Die Produzentenvertreter machen ihre Unterstützung davon abhängig, dass die Wiedereinführung von Kriterien einer Inlandleistung zur Verteilung von Importkontingenten und die folglich tieferen Einnahmen aus der Versteigerung der Importkontingente in die Bundeskasse keine Kürzung des Bundesbudgets für die Land- und Fleischwirtschaft zur Folge haben darf.
Der VSGI unterstützt die Rückkehr zur Inlandleistung beim Geflügelfleisch nicht.
Unbestritten blieb in der AG Importsystem Fleisch, dass wie bislang 10% der Importkontingente von Fleisch von Tieren Rindviehgattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung nach der Zahl der ersteigerten Tiere auf überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten verteilt werden.
Ebenfalls keine Änderung wurde im Bereich der Versteigerung von Fleischspezialitäten und Wurstwaren gefordert.
Die AG Importsystem vertritt die Position, dass in Fällen, in denen mehrere Inlandleistungen für dieselbe Fleischkategorie definiert sind, die Bestimmung in Art. 21 Abs. 4 der Agrareinfuhrverordnung (ein inländisches landwirtschaftliches Erzeugnis darf insgesamt nur einmal Gegenstand einer Inlandleistung bilden) pro definierte Inlandleistung angewendet werden soll. An-