Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht
Vorschlag 6 Reservierung von 50% der versteigerten Importkontingente von Fleisch für schlachtende Betriebe
Ziel Schlachtende Betriebe sollen bevorteilt werden, indem nur sie bei der
Versteigerung von 50% der Importkontingente teilnehmen dürfen.
Aktuelle Situation An der Versteigerung können alle Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der
Schweiz teilnehmen.
Änderungsvorschlag Die Produzentenvertreter schlagen als Optimierung des Importsystems
Fleisch die Reservierung von 50% der versteigerten Importkontingente von Fleisch für schlachtende Betriebe vor. Dieser Anteil der Importkontingente würde weiterhin versteigert, allerdings nur unter schlachtenden Betrieben, womit diese gestärkt würden. Die restlichen Anteile am Importkontingent sollen wie bisher unter allen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz versteigert werden.
Unterstützung des Die Produzentenvertreter unterstützen den Vorschlag. Der SFF bezweifelt, Änderungsvorschlags dass die gewerblichen, schlachtenden Betriebe vermehrt an der Versteige-
rung mitmachen würden und so einfacher Importkontingente erwerben könnten. Der SFF lehnt den Vorschlag ab. Die Umsetzung einer solchen Bestimmung für Geflügelfleisch wird vom VSGI abgelehnt.
Umsetzungsprüfung Es müssten zwei Einfuhrmengen separat versteigert werden, wobei bei
einer Einfuhrmenge die Teilnahmeberechtigung auf schlachtende Betriebe eingeschränkt wäre. Die technische Umsetzung ist möglich, indem beispielsweise der Zugang auf die Web-Applikation eVersteigerung (Anwendung zur Einreichung von Geboten) über die Zutrittsrechte kontrolliert wird.
Rechtliche Grundlage Die Realisierung dieser Optimierung bedingt nach ersten juristischen Ab-
klärungen eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 (BBl 2002, S 4811) zum Teilnehmerkreis bei der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch explizite Aussagen gemacht. Demnach soll das Versteigerungssystem allen Marktakteuren offen sein. Auf Verordnungsstufe kann deshalb, auch wenn dies nur für einen Teil der Importkontingente gelten würde, gemäss vorläufiger Bewertung keine Einschränkung eingeführt werden.
Finanzielle Konse- Voraussichtlich tiefere Versteigerungspreise
quenzen
Auswirkungen auf die Die Schlachtbetriebe werden bevorteilt, weil die Konkurrenz bei der Ver-Volkswirtschaft steigerung im reservierten Teil der versteigerten Importkontingente kleiner
wäre und folglich auch die Zuschlagspreise tendenziell eher tiefer lägen als im restlichen, unter allen Personen und Firmen versteigerten Anteil. Ob diese Regelung zu einer vermehrten Teilnahme von gewerblichen
schlachtenden Betrieben führte, lässt sich im Voraus nur unzuverlässig einschätzen. Für den Geflügelsektor mit ganz wenigen Schlachtbetrieben schränkt eine solche Regelung den Wettbewerb stark ein.
Vorschlag 7 Verteilung von Importkontingenten auf Grund ersteigerter Anteile im Vorjahr
Ziel Verteilung der Importkontingente von Fleisch auf mehr Marktteilnehmer
und bessere Planbarkeit der Importe
Aktuelle Situation Grundsätzlich werden alle Importkontingente von Fleisch zu 100% verstei-
gert. Ausgenommen davon sind je 10% der Importkontingente von Fleisch