Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

Die AG Importsystem Fleisch fand keine negativen Aspekte im zweiten Teilprozess des Importsystems bei der Verteilung von 10% der Importkontingente Fleisch von Tieren der Rindvieh- und Schafgattung mittels der Inlandleistung "ersteigerte Tiere auf überwachten öffentlichen Märkten". Nach Auffassung der Produzentenvertreter mangelt es im aktuellen Importsystem am Anreiz zum Kauf oder zur Schlachtung von inländischen Tieren, was teils zu Absatzproblemen führen kann, besonders ausgeprägt bei Tieren der Schafgattung. Diese drei Organisationen stellen ansonsten bezüglich der Versteigerung von Importkontingenten keine weiteren Probleme fest. Der SFF und der SVV finden, dass mit der Versteigerung unerwünschte, konzentrierte Zuteilungen auf wenige Firmen auftreten können, die sich negativ auf den Markt auswirken. Es gab in der Vergangenheit Versteigerungen, in denen nur ganz wenige Unternehmen Anteile ersteigerten und alle anderen Mitbieter leer ausgegangen sind.

Diese Verteilungen können rein zufällig auftreten, weil auch der Importbedarf nur von wenigen Unternehmen ausgeht, oder sie können die Folge von spekulativem Bieterverhalten sein. Grossmehrheitlich erhalten allerdings wie die Ergebnisse zeigen jeweils viele Bieter einen Zuschlag bzw. ein Importkontingent aus der Versteigerung.

Die Versteigerung hat nach Meinung des SFF weitere Nachteile, weil die Einfuhrmargen in die Bundeskasse abgeschöpft werden und es keine "Mischrechnung" zwischen Inland- und Importware gibt, wie dies im früheren Inlandleistungssystem der Fall war. Konkrete Zahlen zu dieser fehlenden "Mischrechnung" konnten in der Arbeitsgruppe aufgrund der Vermischung von Preiseffekten und der unterschiedlich erfolgten Neuausrichtung der betroffenen Unternehmen jedoch keine verfügbar gemacht werden. Der SFF kritisierte ausserdem, dass die Versteigerung von Importkontingenten kleine Betriebe administrativ und ressourcenmässig (Aufwand für Marktbeobachtung) überfordere, tendenziell das Aufgeben von Schlachtungen in kleinen bzw. peripher gelegenen Betrieben (z.B. im Berggebiet) fördere und die Arbeitsplatzsicherheit gefährde. Längere Transportdistanzen für Schlachttiere müssten beispielsweise in Kauf genommen werden.

Zu folgenden Elementen wurde in der AG Importsystem Fleisch keine Kritik geäussert: die Möglichkeit maximal fünf Gebote je Fleischkategorie in der Versteigerung einzureichen, für Dritte sind die Gebote nicht sichtbar, die elektronische Eingabe von Geboten mittels der Plattform eVersteigerung, die Zuteilung nach dem Gebotspreisverfahren, der Zuteilungsprozess innerhalb des BLW und die anschliessende Information der Öffentlichkeit und der Importeure.

Zusammengefast lassen sich zum zweiten Teilprozess zwei Problemkreise herauslesen. Erstens wird vom SFF und SVV die Versteigerung an sich als ungeeignete Verteilungsmethode von Importkontingenten mit negativen Auswirkungen auf Unternehmen (Geldabfluss zum Bund, Liquiditätsprobleme, ungenügende Planbarkeit der Importe) und die Volkswirtschaft (Aufgabe von Schlachtbetrieben) beurteilt. Die Produzentenvertreter bringen den fehlenden Anreiz zur Schlachtung von inländischen Tieren zur Sprache. Zweitens herrschte Einigkeit, dass die administrativen und technischen Aspekte der Versteigerung, wie der Ablauf oder das Gebotspreisverfahren, grundsätzlich zweckmässig und unbestritten sind, wenngleich die erforderlichen Marktkenntnisse für viele kleine Metzgereien zu anspruchsvoll sind. Obschon es im Wettbewerbssystem der Versteigerung möglich ist, werden Zuteilungen auf ganz wenige Firmen bei wichtigen Produkten als störend beurteilt, wenn gleichzeitig sehr viele Mitbieter leer ausgehen.

Der dritte Teilprozess, die Einfuhr der zugeteilten Importkontingentsmengen, betrifft die Produzentenvertreter direkt nicht, weshalb sie keine Probleme gemeldet haben. Als Problem stufen der SFF, der SVV und der VSGI ein, dass sich Einfuhrperioden heute nicht überschneiden dürfen. Allerdings machen Arbeitsgruppenmitglieder darauf aufmerksam, dass auch mit sich überschneidenden Einfuhrperioden die Problematik der Ausnützung der Importkontingente innerhalb einer Periode bleibt und es gar komplizierter sein könnte. Auf Grund der Ungewissheit über die Zuteilungsmenge ist nach Ansicht des SFF die Warenbeschaffung unter grossem Zeitdruck zu bewältigen und die kontinuierliche Lieferbereitschaft gegenüber den Kunden ist nicht immer sichergestellt. Herausforderungen sind für die Importeure zudem die nötigen Lagerkapazitäten in den Zolllagern zu reservieren und hohe Transitlager zu führen, um die Beschaffungsschwankungen auszugleichen. Die Versteigerung kann nach SFF und VSGI zu Liquiditätsengpässen in Firmen führen, weil die ersteigerten Importkontingente vor der Einfuhr bezahlt werden müssen.