Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

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von Tieren Rindviehgattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung, welche nach der Zahl der ersteigerten Tiere auf überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten verteilt werden (Inlandleistung).

Änderungsvorschlag Ein neues Kriterium zur Verteilung der Importkontingente wäre der Bezug

zu den ersteigerten Importkontingentsanteilen des Vorjahres. Demnach könnten zum Beispiel 33% jeder festgelegten Einfuhrmenge ohne Versteigerung denjenigen Firmen zugeteilt werden, welche im Vorjahr Zollkontingentsanteile in derselben Fleischkategorie ersteigert haben. Die Aufteilung der 33% würde sich nach den relativen Anteilen der Firmen an den ersteigerten Mengen des Vorjahres richten. So erhielte eine Firma, welche im Vorjahr insgesamt 1% des Lammfleischkontingents ersteigert hatte, im Folgejahr bei jeder Freigabe von Lammfleischeinfuhrmengen 0,33% (1% von 33%) ohne Versteigerung. Ein solches Importsystem würde den Wettbewerb zwar einschränken, aber immerhin würden auch die 33% mittels Versteigerung verteilt, wenn auch im Vorjahr und nicht unmittelbar vor der effektiven Einfuhr.

Die restlichen Importkontingente von Fleisch würden wie bislang versteigert und die spezielle Regelung für 10% der Importkontingente von Fleisch von Tieren Rindviehgattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung bliebe unverändert.

Unterstützung des Mit Vorbehalten wird dieser Vorschlag vom SFF unterstützt. Die Produzen-Änderungsvorschlags tenvertreter lehnen das System hingegen ab, weil damit kein Bezug zum

inländischen Markt und keine Anreize im Inland geschaffen würden. Auch der VSGI möchte kein solches Importsystem, weil der Wettbewerb nicht mehr für alle gleich wäre und das aktuelle Versteigerungssystem einfacher ist.

Umsetzungsprüfung Technische und administrative Umsetzung ist möglich.

Rechtliche Grundlage Änderung von Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes

Finanzielle Konse- Versteigerungseinnahmen in die Bundeskasse sinken voraussichtlich um quenzen einen Drittel (rund 50 Mio. Fr. pro Jahr).

Auswirkungen auf die Der Wettbewerb wäre zwar eingeschränkt, aber immerhin würden 33% Volkswirtschaft nach wie vor mittels Versteigerung verteilt, wenn auch im Vorjahr und nicht

unmittelbar vor der effektiven Einfuhr.

Vorschlag 8 Autonome Senkung der Ausserkontingentszollansätze (AKZA) bei

ausgewählten Zolltarifnummern oder Einführung eines Einzollsys-

tems

Ziel Keine Verteilung von Kontingenten mehr. Die Einfuhr ist für alle Personen

zum gleichen Zoll und ohne Mengenbegrenzung möglich.

Aktuelle Situation Zollkontingente sind begrenzte Importmengen, die in der Regel mit einem

verhältnismässig tiefen Zoll, dem Kontingentszollansatz (KZA), eingeführt werden können. Über die Zollkontingentsmenge hinaus ist der Import mengenmässig unbegrenzt, wird aber mit einem hohen Zoll, dem AKZA, belastet.

Änderungsvorschlag Autonome Senkung der AKZA bei ausgewählten Zolltarifnummern oder

Einführung eines Einzollsystems

Unterstützung des Der SFF unterstützt diesen Vorschlag in zweiter und der VSGI in erster