Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
Eine Verkürzung dieser Periode wird mehrheitlich von der AG Importsystem Fleisch abgelehnt.
Obschon eine Verkürzung die Markteinschätzung verbessern würde, wäre die Beschaffung, vor allem aus fernen Ländern, für die Importeure problematischer. Die Nachteile überwiegen die Vorteile.
II. Maximaler Zollkontingentsanteil pro Firma bei der Versteigerung
Es gibt zurzeit bei der Versteigerung keine maximalen Zollkontingentsanteile pro Firma, ausser bei Fleisch rituell geschlachteter Tiere.
Ein maximaler Zollkontingentsanteil wird von der AG Importsystem Fleisch abgelehnt, weil diese
Beschränkung sehr leicht umgangen werden könnte und damit das Ziel nicht erreicht würde. Der Bundesrat hat dieselben Folgerungen bereits im Bericht über die Weiterentwicklung des Importsystems Fleisch gezogen.
III. Versteigerung im Tenderverfahren
Zurzeit wird das Gebotspreisverfahren bei der Versteigerung angewendet. Mit der Versteigerung im Tenderverfahren würde die Zuteilung der Zollkontingentsanteile weiterhin in absteigender Reihenfolge der Höhe der Gebote erfolgen. Der Zuschlagspreis wäre indes für alle gleich hoch und würde dem letzten noch akzeptierten Gebot entsprechen.
Die AG Importsystem Fleisch lehnt das Tenderverfahren grossmehrheitlich ab, weil es die Prob-
leme nicht zu lösen vermag und kein zusätzlicher Nutzen entstünde. Die Gebote könnten spekulativ hoch eingegeben werden, ohne dass dies Folgen für den Bieter hat.
IV. Minimale Anzahl von Zollkontingentsinhabern (zum Beispiel mindestens 5 Firmen)
Mit der Versteigerung kann es vorkommen, dass nur ganz wenige Firmen - im Extremfall eine Firma - eine Zuteilung erhalten.
Die AG Importsystem Fleisch lehnt es grossmehrheitlich ab, Bestimmungen einzuführen, welche
dazu führen, dass mindestens immer 5 Firmen einen Zuschlag bei der Versteigerung erhalten. Die Regelung wird als zu kompliziert beurteilt.
V. Verteilung von Einfuhrmengen für ein ganzes Jahr
Um eine gewisse Planbarkeit der Importe sicherzustellen, könnte ein Teil der Kontingentsmenge (z.B. 50 bis 66%) vor Beginn des Kalenderjahrs für die verschiedenen Einfuhrperioden versteigert werden.
Die AG Importsystem Fleisch verwirft diese Option. Kritisiert wird der mangelnde Einbezug der
Marktsituation, da bereits Mengen für das ganze Jahr versteigert würden. Es wird die Befürchtung geäussert, dass gewerbliche Betriebe zumindest anfänglich grösstenteils ausgeschlossen sein könnten.
VI. Inlandleistung zur Verteilung von Importkontingenten mit Bevorzugung der gewerblichen Metzger
Um die gewerblichen Metzger zu stärken, welche selber Tiere schlachten, könnte die Inlandleistung "Schlachtung von inländischen Tieren" zur Verteilung von beispielsweise 20% der Importkontingente von Fleisch wieder eingeführt werden. Ganz grosse und ganz kleine Schlachtbetriebe würden jedoch ausgeschlossen, um gezielt die gewerblichen Metzger zu stärken.
Die AG Importsystem Fleisch hat grosse Vorbehalte, weil die Regelung diskriminierend für grosse
und ganz kleine Betriebe sei; sie soll daher nicht umgesetzt werden.
VII. Teilnahme an Marktentlastungsmassnahmen als Kriterium zur Verteilung von Zollkontingenten
Betriebe, welche sich an Marktentlastungsmassnahmen beteiligen und damit etwas für den inländischen Markt machen, sollen auch direkt Importkontingentsanteile erhalten.