Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

Die Produzentenvertreter finden es problematisch, dass nicht für alle Tierkategorien Beiträge zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte ausgerichtet werden. Die Geflügelbranche ist heute nicht beitragsberechtigt, obschon die Geflügelimporte den grössten Teil der Versteigerungserlöse in die Bundeskasse generieren. Ferner sind die Beiträge nach dem Tierseuchengesetz auf BSE-bedingte Kosten beschränkt, was die längerfristige Ausrichtung der Beiträge aus Sicht der Produzentenvertreter in Frage stellt.

4 Vorschläge zur Optimierung des Importsystems Fleisch

Die AG Importsystem Fleisch analysierte verschiedene Optimierungsmöglichkeiten des bestehenden Importsystems Fleisch. Diese Analyse zog sich über alle Prozesse des Imports hinweg und beschränkte sich nicht nur auf die Verteilungsmethode von Importkontingenten. Nachfolgend werden in den Kapitel 4.1 - 4.3 die Vorschläge aufgeführt, welche die Interessengruppen zur Optimierung des Importsystems Fleisch vorbringen sowie deren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und den Bund beschreiben. Im Kapitel 4.4 folgen weitere Optimierungsmöglichkeiten, die von der AG geprüft, jedoch ganz oder grossmehrheitlich abgelehnt wurden.

4.1 Optimierungen mit Umsetzung von geltenden Verordnungsbestimmungen

Vorschlag 1 Verbesserung der Web-Applikation "AEV14online"

Ziel Verbesserung der Funktionalitäten der Web-Applikation "AEV14online".

Aktuelle Situation Die Web-Applikation ist ein gesicherter Internetzugang mit dem registrierte

Zollkontingentsanteilsinhaber Vereinbarungen mit anderen Zollkontingentsanteilsberechtigten über die Ausnützung von Anteilen elektronisch verbuchen können. Die Grundlage ist Artikel 14 der Agrareinfuhrverordnung.

Änderungsvorschlag a) Anpassung des Saldos nach der einzelnen Belastung im Detailbereich

der "Kontingente Details und Vereinbarungen"

b) Die Angaben müssen verbindlich sein

c) Herunterladen der gesamten Datei als txt- oder xls-Datei (Kontrolle der Kontingents- und Zollrechnung)

d) Abrufen der einzelnen Zollquittungen als PDF-Datei

e) Abrufen der detaillierten Angaben der "Abrechnung Einfuhren" als Statistik oder als txt-Datei.

Unterstützung des Alle Mitglieder der AG Importsystem Fleisch

Änderungsvorschlags

Umsetzungsprüfung a) Laufende Anpassung des Saldos:

Die Saldodaten werden von den Zollsystemen alle zwei Stunden an AEV14online übermittelt. Eine häufigere Übermittlung würde gemäss Angaben des Systembetreibers, dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, die Kapazitäten der bestehenden Lösung überfordern und dazu führen, dass das System seiner eigentlichen Aufgabe, der Überprüfung der Kontingentssaldi beim Import, nicht mehr nachkommen könnte. Das BLW unterstützt diese Anforderung der AG zwar, muss jedoch die Argumente des BITs akzeptieren.

 Die Realisierung dieser Anforderung bedingt einen Neubau des Systems auf Zoll- resp. BIT-Seite, was kosten- und zeitbezogen als grosser Aufwand bezeichnet werden muss. Auch unabhängig vom vorliegenden Prozess wird diese Änderung bei einem Neubau vom BLW gefordert werden.

b) Verbindlichkeit der Angaben:

In der ganzen Bundesverwaltung (und mit grösster Wahrscheinlichkeit in