Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

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der Nachperiode (folgende Einfuhrperiode von 4 Wochen)

• Für Fleisch von Tieren der Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung, für Geflügelfleisch und Schlachtnebenprodukte: Einfuhrperiode Jahresquartal und 1 Monat Überschneidung in der Nachperiode (folgende Einfuhrperiode von 1 Jahresquartal)

• Für alle übrigen Fleischkategorien: Einfuhrperiode Kalenderjahr und ein Monat Überschneidung in der Nachperiode (folgendes Kalenderjahr)

Unterstützung des Der SFF unterstützt die Überschneidung von Einfuhrperioden von Fleisch Änderungsvorschlags als Massnahme zur Erhöhung der Flexibilität des Imports und zur Senkung

des Logistikaufwandes. Auch der VSGI unterstützt diese Position mehrheitlich und macht vor allem geltend, dass am Ende einer Einfuhrperiode die Ausnützung der gesamten Menge logistisch und administrativ teils äusserst schwierig ist. Die Produzentenvertreter lehnen die Überschneidung der Einfuhrperioden dezidiert ab, weil damit die Unsicherheiten zunähmen und weil auf die Marktentwicklung weniger Rücksicht genommen werden könnte.

Die Diskussionen in der AG Importsystem Fleisch zeigten, dass mit dem Vorschlag der Übertragung einer begrenzten Kontingentsmenge auf die nachfolgende Einfuhrperiode (vgl. Vorschlag 3) grundsätzlich dasselbe Ziel erreicht werden könnte, wie mit dem Vorschlag 4, einer Überschneidung der Einfuhrperioden.

Umsetzungsprüfung Die Ausnützung der Importkontingente würde zwar etwas erleichtert. Die

Problematik der vollständigen Ausnützung bis zum Ende einer Einfuhrperiode bliebe aber bestehen, auch wenn die Periode länger ist und sich mit der nachfolgenden teilweise überschneidet.

Rechtliche Grundlage Änderung der Schlachtviehverordnung

Finanzielle Konse- Anpassungen der EDV im BLW und der Eidg. Zollverwaltung mit Kostenquenzen auswirkungen müssten geprüft werden.

Auswirkungen auf die Unterstützung der Importeure

Volkswirtschaft

4.3 Optimierungen mit einer Gesetzesänderung

Vorschlag 5 Wiedereinführung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung eines Teils von Importkontingenten von Fleisch

Ziel Anreiz zur Erbringung einer Leistung im Inland; Anreiz zur Schlachtung von

inländischen Tieren.

Aktuelle Situation Grundsätzlich werden alle Importkontingente von Fleisch zu 100% verstei-

gert. Ausgenommen davon sind je 10% der Importkontingente von Fleisch von Tieren Rindviehgattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung, welche nach der Zahl der ersteigerten Tiere auf überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten verteilt werden (Inlandleistung).

Änderungsvorschlag Der SFF fordert als 1. Priorität zur Optimierung des Importsystems Fleisch

die Wiedereinführung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung eines Teils der Importkontingente von Fleisch. Zur Bemessung dieser Inlandleistung schlägt der SFF vor, in erster Linie die Zahl der geschlachteten inländischen Tiere zu verwenden, wie es bereits vor Einführung der Versteigerung