Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

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Die Bestimmungen zur Inlandleistung befinden sich insbesondere in Art. 21-24 SV. Demnach muss ein Interessent jeweils bis zum 15. August ein Gesuch um Zollkontingentsanteile für das folgende Kalenderjahr beim BLW einreichen. Im Gesuch muss er die von ihm erbrachte Inlandleistung - die Zahl ersteigerter Tiere auf überwachten öffentlichen Märkten - angeben. Nach der Gesuchprüfung und stichprobenweiser Kontrollen vor Ort werden den Gesuchstellern ihre Zollkontingentsanteile für die Dauer des darauf folgenden Kalenderjahres in Prozenten verfügt. Die individuellen Zollkontingentsanteile (in Prozenten) sind dabei identisch mit den prozentualen Anteilen an allen geltend gemachten Inlandleistungen.

2.4 Versteigerungserlöse und Beiträge zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Der Bundesrat legte die Verwendung der Versteigerungserlöse, welche in der Botschaft zur Agrarpoli-

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tik 2007 mit rund 150 Mio. Fr. pro Jahr geschätzt wurden, in der parlamentarischen Debatte dar: Einerseits wurden 100 Mio. Fr. pro Jahr im Rahmen der Schuldenbremse eingesetzt, um eine Reduktion des Zahlungsrahmens Landwirtschaft zu vermeiden. Diese 100 Mio. Fr. fliessen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Andrerseits fliessen als Beitrag an die Kosten zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten rund 50 Mio. Fr. pro Jahr an die Fleischbranche und die Landwirtschaft zurück.

Die Versteigerungserlöse beliefen sich im Jahre 2007 auf 178,2 Mio. Fr., im Jahre 2008 auf 195,3 Mio. Fr. und im Jahre 2009 auf 181,3 Mio. Fr. Es handelt sich dabei um die Erlöse für sämtliche Fleisch-Zollkontingente, welche für das jeweilige Kalenderjahr verteilt wurden, und zwar inklusive den seit 1999 zu 100% versteigerten Wurstwaren und Fleischspezialitäten (Schinken, Trockenfleisch,

Rindfleischkonserven). Für die Unterstützung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Tiere der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung) wurden im Jahre 2007 46 Mio. Fr., im Jahre 2008 46,8 Mio. Fr. und im Jahre 2009 47,7 Mio. Fr. ausgerichtet.

2.5 Bruttomargen- und Preisentwicklung Fleisch

Die Margenentwicklung ist ein Gradmesser für den Wettbewerb im Sektor. Wenn der Wettbewerb nicht vollständig funktioniert, führt dies zu zusätzlichen Margen in der Wertschöpfungskette und volkswirtschaftlichen Kosten. Die Bruttomargen Verarbeitung-Verteilung für verschiedene Fleischkategorien werden monatlich vom BLW berechnet und publiziert. Die Gründe für kurzfristige Veränderungen und für die langfristigen Trends können vielfältig sein: Zahl der Marktteilnehmer, neue Marktteilnehmer, bedeutende Aktionen, Importsystem etc. Zudem gilt es zu beachten, dass es sich um eine gesamte Bruttomarge zwischen Produzenten- und Konsumentenpreisen handelt. Weil das BLW zurzeit keine Preise zwischen der Produzenten- und Konsumentenstufe erhebt ist eine Aufteilung der gesamten Bruttomarge Verarbeitung-Verteilung auf die verschiedenen Zwischenstufen (Viehhandel, Schlachtung, Zerlegung und Fabrikation, Fleischgrosshandel, Fleischdetailhandel) nicht möglich.

Die Entwicklung der Bruttomarge wurde im Bericht des Bundesrates "Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch" vom 28. Juni 2006 für die Jahre 1999 bis 2005 analysiert. Das Fazit aus dieser Analyse lautete, dass sich das seit 1999 feststellbare deutliche Wachstum der Bruttomarge Verarbeitung-Verteilung für Fleisch im Jahre 2005 (erstes Jahr mit der Versteigerung der Importkontingente von Fleisch) abgeschwächt hatte und für Rind- und Schweinefleisch sogar ein Rückgang der Bruttomarge beobachtet wurde. Der Bundesrat stellte damals fest, dass sowohl die zunehmende Wettbewerbsintensität im Fleischdetailhandel und bei Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben als auch die Versteigerung von Importkontingenten diese Entwicklung unterstützt haben.