Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
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der Problemanalyse in den Bericht einzufügen.
Die schriftlich eingebrachten Vorschläge wurden präsentiert und diskutiert.
Dritte Sitzung vom 4. Juni 2010
Die Anhörung der Comestibles Schweiz konnte wegen der Abwesenheit von Herrn P. Bianchi aus familiären Gründen nicht stattfinden.
Im Berichtsentwurf wurden insbesondere die Beschreibung der Bruttomargenentwicklung und die Zusammenfassung der Problemanalyse diskutiert und mit wenigen Änderungen bereinigt.
Der Fragenkatalog betreffend die verschiedenen Optionen zur Optimierung des Importsystems wurde besprochen. Für den SFF bleibt die Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung von 50% der Importkontingente erste Priorität bei den Vorschlägen. Sollte diese Option nicht bis Ende 2011 möglich sein, so befürwortet er als zweite Priorität ein Einzollsystem oder die Senkung der Ausserkontingentszollansätze. Die Produzentenvertreter unterstützen die Inlandleistung ebenfalls, sofern sie keine negativen finanzpolitischen Auswirkungen hat (Kürzung des Bundesbudgets für die Land- und Fleischwirtschaft). Die Versteigerung mit Bedingungen (z.B. nur schlachtende Betriebe dürfen teilnehmen) wird als kurzfristig realisierbare Optimierung nicht ausgeschlossen.
Vierte Sitzung vom 9. Juli 2010
Die AG Importsystem Fleisch diskutierte den Entwurf des Schlussberichtes, insbesondere die Kapitel 4 (Vorschläge zur Optimierung des Importsystems) und 5 (Schlussfolgerungen). Die Struktur dieser Kapitel wurde als gut befunden. Die wesentlichen Ergebnisse aus der Diskussion:
Die AG Importsystem Fleisch schlägt als Hauptlösung vor, folgende Anteile der Importkontingente nach Kriterien einer Inlandleistung zu verteilen: Rindfleisch (ohne Rindsbinden) und Schaffleisch:
50%, Geflügel-, Pferde- und Gitzifleisch, Rindsbinden: 33%. Hinzu kommen 10% der Importkontingente von Rindfleisch (ohne Rindsbinden) und Schaffleisch, welche unverändert nach der Zahl der ersteigerten Tiere auf öffentlichen Märkten zugeteilt werden sollen. Schweinefleisch, Wurstwaren und Fleischspezialitäten sowie die restlichen Anteile der Importkontingente von den aufgezählten Fleischkategorien sollen wie bisher versteigert werden.
2 Aktuelles Importsystem für Fleisch
Der Bundesrat hat in zwei Berichten das aktuelle Importsystem Fleisch analysiert:
Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch vom 28. Juni 2006,
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Walter vom 16. Dezember 2005 (05.3883).
Weiterentwicklung des Importsystems Schlachtvieh und Fleisch vom 6. Mai 2009,
Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Büttiker vom 18. Dezember 2006 (06.3735).
Diese Berichte stehen auf www.blw.admin.ch/Aktuell/Publikationen/Berichte zur Verfügung.
2.1 Handelspolitische Rahmenbedingungen
Den aussenwirtschaftlichen Rahmen für die Fleischimporte bilden die WTO-Zollkontingente „rotes Fleisch“ von 22'500 t und „weisses Fleisch“ von 54'500 t sowie darin festgelegte Mindestmengen für Rind-, Schaf- und Pferdefleisch sowie die Kontingents- und Ausserkontingentszollansätze gemäss WTO-Verpflichtungen. Die Zollkontingentsmengen-Verpflichtungen beziehen sich auf ein Kalenderjahr. Der Bundesrat hat die WTO-Zollkontingente im Anhang 4 der Agrareinfuhrverordnung vom 7. Dezember 1998 (AEV; SR 916.01) in Teilzollkontingente aufgeteilt, die Mindestmengen aufgenommen und ausserdem für Geflügel- und Schweinefleisch Richtmengen festgelegt. Um die Relationen zwischen Importmenge und Inlandproduktion zu zeigen, werden nachfolgend für die wichtigsten Fleisch-