Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

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 Die AG Importsystem Fleisch beschliesst, diese Idee nicht weiter zu verfolgen. Die Teilnahme an

Marktentlastungsmassnahmen sei ein ungeeignetes Kriterium, setze ferner falsche Anreize und wäre schliesslich kompliziert. Zudem ist eine solche Option grundsätzlich nur für Rind- und Kalbfleisch möglich, weil nur dort Marktentlastungsmassnahmen durchgeführt werden.

5 Schlussfolgerungen des Berichts

• Die AG Importsystem Fleisch analysierte das aktuelle Importsystem für Fleisch und kam zu fol-

genden Ergebnissen:

o Die Anhörung der Schlachtvieh- und Fleischbranche (Verwaltungsrat von Proviande) zur Beurteilung der Marktlage und zur Festlegung der Einfuhrmenge und -periode durch das BLW wird als zweckmässig beurteilt. Dieses Verfahren führt zu einer ausgewogenen Einschätzung des künftigen Bedarfs an Importfleisch für den Schweizer Markt.

o Vom SFF wird im Zusammenhang mit der Festlegung der Einfuhrperiode indes kritisiert, dass sich zwei Einfuhrperioden zeitlich nicht überschneiden dürfen und es deswegen weniger Flexibilität beim Import gebe.

o Die AG Importsystem Fleisch befürchtet, dass mit dem Importsystem der Versteigerung künftig Anreize zur Erbringung von Leistungen im Inland fehlen, wie zum Beispiel das Schlachten von Tieren. In erster Linie trifft diese Befürchtung für Tiere der Pferde- und Schafgattung zu.

o Die Versteigerung zur Verteilung von Importkontingenten von Fleisch wird vom SFF als problematisch beurteilt, weil sie negative Auswirkungen auf die Unternehmen (Geldabfluss zum Bund, schlechtere Planbarkeit der Importe) und die Branche (verstärkte Aufgabe von Schlachtbetrieben, keine "Mischrechnung" zwischen Import- und Inlandware) hat. Diese Aussagen lassen sich wegen der Verflechtung von verschiedenen Faktoren leider nicht mit Fakten und Zahlen erhärten. Als sehr störend werden die Zuteilungen von Importkontingentsanteilen auf ganz wenige Firmen beurteilt, welche im Wettbewerbssystem der Versteigerung möglich sind, jedoch selten vorkommen.

o Die technischen Aspekte der Versteigerung, wie der zeitliche Ablauf oder das Gebotspreisverfahren, werden jedoch als zweckmässig beurteilt.

• Die AG Importsystem Fleisch hat die Entwicklungen in der WTO und im Bereich eines Abkom-

mens im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU zur Kenntnis genommen. Weil in jedem aussenhandelspolitischen Szenario die Importkontingente nicht komplett aufgehoben werden, hatten diese Entwicklungen keinen Einfluss auf ihre Vorschläge.

• Die AG Importsystem Fleisch schlägt Verbesserungen der Web-Applikation AEV14online vor und

die Einführung einer neuen Bestimmung, mit der die Übertragung einer begrenzten Kontingentsmenge auf eine nachfolgende Einfuhrperiode möglich sein soll. Die administrativen und logistischen Herausforderungen und Schwierigkeiten der Importeure könnten damit entschärft werden. Die Umsetzungsprüfung hat ergeben, dass die Verbesserungen von AEV14online resp. die dadurch nötigen Anpassungen der Zollsysteme kaum kurzfristig realisierbar sind. Mittelfristig sind sie zwar möglich, aber abhängig vom Einverständnis der Zollverwaltung und verbunden mit grossem Zeit- und Arbeitsaufwand. Die Übertragung von begrenzten Kontingentsmengen wäre mit einer Änderung der Schlachtviehverordnung und administrativen Anpassungen kurzfristig realisierbar.

• Bei den langfristig realisierbaren Vorschlägen, welche eine Änderung des Landwirtschaftsgeset-

zes bedingen, stand für die AG ein im Konsens erarbeiteter Vorschlag im Zentrum: Die Wiedereinführung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung eines Teils von Importkontingenten.