Bericht Importsystem

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten

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kategorien die Daten aus dem Jahre 2009 tabellarisch dargestellt.

Tabelle 1: Inlandproduktion und Einfuhrmenge 2009

Fleischkategorie Inlandproduktion Einfuhren Richt- oder Mindestmengen inner-

2009 innerhalb der halb der Zollkontingente Zollkontingente

2009

t SG t brutto t brutto

Schweinefleisch 237 884 4 348 Richtmenge 8 498

Geflügelfleisch 65 158 46 467 Richtmenge 42 200

Rindfleisch 109 360 9 632 Mindestmenge 2 000 - Nierstücke /High-Quality-Beef - 4 842 - Schlachtkörper von Kühen - 4 696 - Verarbeitungsfleisch von Kühen -94

Kalbfleisch 32 238121

Fleisch von Tieren der Schafgattung 5 365 5 787 Mindestmenge 4 500

Fleisch von Tieren der Ziegengattung 493 281 keine Mindest- oder Richtmenge Fleisch von Tieren der Pferdegattung 802 4 986 Mindestmenge 4 000

Quellen: Proviande (Inlandproduktion) und BLW (Einfuhren)

2.2 Festlegung der Einfuhrmenge

Die Aufteilung der Jahresmengen nach Anhang 4 der AEV und die Länge der Einfuhrperiode werden in Art. 16 SV bestimmt. Gestützt darauf legt das BLW unter Berücksichtigung der Marktlage mittels Verfügung die Mengen der Fleischkategorien oder der darin enthaltenen Fleischstücke fest, die in einer Einfuhrperiode eingeführt werden können. Das BLW hört jeweils vorgängig den Verwaltungsrat von Proviande an, der eine Markteinschätzung vornimmt und einen Antrag (Fleischkategorie, Menge und Einfuhrperiode) stellt.

bis

Die Einfuhrperioden dürfen sich nach Art. 16 Abs. 4 SV nicht überschneiden und nicht über das Ende eines Kalenderjahres hinausgehen. Hingegen kann bei einem begründeten Ausnahmefall die Einfuhrperiode verkürzt oder verlängert werden oder es kann bei bestimmten Fleischkategorien eine zweite Einfuhrmenge in derselben Einfuhrperiode freigegeben werden. Begründete Ausnahmefälle liegen vor, wenn ein Antrag von Proviande an das BLW mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen sowohl auf der Stufe Produktion als auch auf der Stufe Verarbeitung und Handel beschlossen wurde.

Für Koscher- und Halalfleisch sowie Wurstwaren und Fleischspezialitäten wie Schinken, Trockenfleisch oder Rindfleischkonserven hat der Bundesrat Teilzollkontingente mit festen Jahresmengen und Einfuhrperioden festgelegt, weil eine zeitliche Aufteilung der Mengen nicht als notwendig erachtet wird. Eine Anhörung von Proviande und die anschliessende Festlegung der Einfuhrmengen durch das BLW werden bei diesen Fleischkategorien daher nicht durchgeführt.

Tabelle 2: Festlegung der Einfuhrmenge und zu den Einfuhrperioden

Fleischkategorien Einfuhrperiode Verlängerung oder Festlegung der Verkürzung der Einfuhrmenge Einfuhrperiode • Fleisch von Tieren der Rindviehgattung 4 Wochen in begründeten einmal pro Einfuhr- • Schweinefleisch in Hälften Ausnahmefällen periode durch das möglich BLW • Fleisch und Schlachtnebenprodukte von Jahresquartal in begründeten einmal pro Einfuhr- Tieren der Schaf-, Ziegen- und Pferdegat- Ausnahmefällen periode durch das tung möglich BLW, • Geflügelfleisch in begründeten • Schlachtnebenprodukte von Tieren der Ausnahmefällen