Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
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sonsten würde das Interesse der Schlachtbetriebe, Tiere zu schlachten,
welche über öffentliche Schlachtviehmärkte vermarktet wurden, stark eingeschränkt.
Wenn die Einführung der Inlandleistung zur Verteilung der Importkontingente bis Ende 2011 nicht möglich sein sollte, dann befürwortet der SFF in 2. Priorität die Einführung eines Einzollsystems oder eine autonome Senkung des Ausserkontingentszollansätze bei ausgewählten Zolltarifnummern. Unterstützt werden beide Optionen vom VSGI, der die sehr hohen Ausserkontingentszollansätze beim Geflügel kritisiert. Die Produzentenvertreter lehnen sowohl ein Einzollsystem als auch eine autonome Senkung entschieden ab, weil die inländischen Produzentenpreise stark unter Druck kämen.
Umsetzungsprüfung Für die Wiedereinführung der Inlandleistung als Verteilungskriterium für Im-
portkontingente muss das Landwirtschaftsgesetz geändert werden. Ferner müssten die definierten Inlandleistungen quantifizierbar, leicht erfassbar und kontrollierbar sein. Art. 21 Abs. 4 der Agrareinfuhrverordnung legt fest, dass ein inländisches landwirtschaftliches Erzeugnis insgesamt nur einmal Gegenstand einer Inlandleistung bilden kann. Die Auslegung dieser Bestimmung für den Fall, dass mehrere Inlandleistungen für dieselbe Fleischkategorie herangezogen werden, ist noch nicht abschliessend geklärt.
Rechtliche Grundlage Änderung von Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes
Finanzielle Konse- Die Einnahmen der Bundeskasse sinken um schätzungsweise 60 Mio. Fr. quenzen pro Jahr. Eine Kürzung bei Unterstützungen für die Land- und Fleischwirt-
schaft lässt sich in der Folge nicht ausschliessen.
Auswirkungen auf die Die Inlandleistung "Schlachtung inländischer Tiere" als Kriterium zur Vertei-Volkswirtschaft lung von Importkontingenten würde den Wettbewerb im Importmarkt gegen-
über heute einschränken und einen Teil der Importkontingente auf wenige, 2
grosse Schlachtbetriebe konzentrieren , gleichzeitig aber auch kleinen Metzgereien einen Anreiz zur Durchführung von Schlachtungen geben. Reine Handelsbetriebe wären von diesem Teil der Importkontingente ausgeschlossen und wären vermutlich beim restlichen Teil mit höheren Kosten (Zuschlagspreise) konfrontiert. Aufgrund der starken vertikalen Integration der Geflügelbranche wäre eine Wiedereinführung der Inlandleistung zur Verteilung der Importkontingente von Geflügelfleisch wettbewerbspolitisch äusserst problematisch.
Weil die vorgeschlagenen Optimierungen eine Mischung von zwei Verteilungsarten (Versteigerung und Inlandleistung) sind, gibt es immer noch Importkontingente, die alle Personen und Firmen in der Schweiz ersteigern können.
Neuer administrativer Aufwand entsteht bei Schlachtbetrieben für die Aufnahme und Meldung der Inlandleistung ans BLW sowie für das BLW für die Erfassung und Kontrolle der Meldungen. Auch sind kostenintensive Anpassungen in den EDV-Systemen des BLW nötig.
2 Die zehn grössten Schlachtbetriebe haben einen Anteil der Schlachtungen von rund 80 % bei Tieren der Schweinegattung, rund 75 % bei Tieren der Rindviehgattung und rund 65 % bei Tieren der Schafgattung.