Bericht Importsystem
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
der ganzen Schweizer Wirtschaft) wird eine Haftungsbeschränkung für die Richtigkeit der auf Internetseiten enthaltenen Informationen gemacht (im sog. Disclaimer). Selbst wenn für "AEV14online" keine solche Haftungsbeschränkung vorgenommen würde, bestünde sie gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes trotzdem. Die Erfahrung der letzten vier Jahre hat gezeigt, dass falsche Saldi äusserst selten und nur dann entstehen, wenn der Benutzer eine falsche Vereinbarung (falscher Empfänger oder falsche Menge) aufnimmt und diese im Interesse des Kunden durch das BLW korrigiert werden muss. Es liegt also im Interesse der Kunden, dass eine Korrektur vorgenommen wird, auch wenn sie für kurze Zeit zu einer falschen Saldoangabe führt.
Die Änderung würde sich für die ZKA-Inhaber kontraproduktiv auswirken; es ergibt deshalb keinen Sinn, sie zu realisieren.
c) Herunterladen der gesamten Datei als txt- oder xls-Datei:
Eine solche Datei kann nur generiert werden, wenn alle Daten in
AEV14online vorhanden sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, da es sich um Zolldaten handelt, die sogar auch in der Oberzolldirektion unter Umständen erst einige Tage nach der Verzollung vorhanden sind (Mindestverzögerung: 24 Stunden). Dies liegt daran, dass die Deklarationen bis zum Abschluss bei den einzelnen Zollämtern pendent sind und erst nach Abschluss an die zentrale Datenbank weitergeleitet werden.
Die Anforderung kann nicht in "AEV14online" erfüllt werden sondern nur in den Systemen des Zolls. Das BLW setzt sich bereits heute laufend dafür ein, dass diese Daten vom Zoll zur Verfügung gestellt werden. Das BLW wird seine Bemühungen intensivieren und versuchen die OZD dazu bewegen, ihre Systeme anzupassen.
d) Abrufen der einzelnen Zollquittungen als PDF-Datei
Wie im Punkt vorher erwähnt, sind diese Angaben während mindestens 24 Stunden pendent und liegen nur den einzelnen Zollämtern und dem Verzoller vor.
Auch diese Anforderung kann nicht in "AEV14online", sondern nur mit einem direkten Zugriff auf die Zollsysteme erfüllt werden. Die Firmen können jedoch die benötigten Daten auch aus eigener Kraft erhalten, indem sie sich die Angaben jeweils von den Verzollern liefern lassen.
e) Abrufen der detaillierten Angaben der "Abrechnung Einfuhren" als Statistik oder als txt-Datei
Diese Daten könnten frühestens 24 Stunden nach Ablauf der Ausnützungsperiode der Zuteilung geliefert werden. Vorher kann nie mit Sicherheit gesagt werden, dass es sich um den aktuellen Stand handelt, da gleichzeitig auch noch Importe stattfinden können.
So oder so könnten diese Daten frühestens nach Ablauf der Ausnützungsperiode der Zuteilung mit Gewähr geliefert werden. Dies erfordert einen Eingriff in die BLW-Systeme, der mit mittlerem Aufwand vorgenommen werden können. Der Forderung der Importeure kann damit allerdings nur teilweise entsprochen werden.
Insgesamt handelt es sich hier mit einer Ausnahme um Forderungen, die das BLW unterstützt, die jedoch nicht seinen Zuständigkeitsbereich betreffen. Das BLW wird sich auch zukünftig und insbesondere im Fall eines Neubaus der betroffenen Software dafür einsetzen, dass die Forderungen berücksichtigt werden.