Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 31 Seiten

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4 Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den wichtigsten Fragen

4.1 Allgemeines

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer vertritt die Ansicht, dass ein Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen einen notwendigen und logischen Schritt dar-

stelle, um die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz aktiv zu fördern und bereits bestehende rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene zu stärken und zu konkretisieren.

51 Vernehmlassungsteilnehmer (siehe nachfolgend Ziff. 4.2) gehen davon aus, dass die bisherigen Verpflichtungen zugunsten der Menschen mit Behinderungen aufgrund der nationalen Gesetzgebung (namentlich aus Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung, aus der Sozialversicherungsgesetzgebung sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz) noch immer Lücken aufweisen bzw. Umsetzungsdefizite bestehen und daher im Falle einer Ratifikation des Übereinkommens noch legislativer und administrativer Umsetzungsbedarf bestünde. Demgegenüber geht ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer davon aus, dass die Rechtsordnungen des Bundes und der Kantone schon heute in weiten Teilen deckungsgleich mit den Vorgaben des Übereinkommens sind und erachtet den unmittelbaren administrativen bzw. legislativen Mehraufwand, welcher durch die Umsetzung des Übereinkommens im Falle einer Ratifikation resultieren würde als gering.

Zwei Parteien (FDP, SVP) lehnen die Ratifizierung ab und vier Kantone (AI, NW, TG, VD) erachten sie aufgrund bereits ausreichender Legiferierung als überflüssig. Drei Dachverbände und eine Regionalsektion (SGV, Centre Patronal, HEV, SAV) bezeichnen den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen als nicht erforderlich. Dabei nehmen die FDP und der SAV Bezug auf die bisherige Ratifizierungspraxis des Bundesrates, wonach zwischen einem internationalen Abkommen und der Rechtsordnung der Schweiz keine markanten Rechtsunterschiede bestehen dürfen. Die SVP begründet ihre ablehnende Haltung namentlich damit, dass die Schweizer Rechtsordnung die Vorgaben des Übereinkommens bereits heute im Wesentlichen erfülle und die Schweiz in diesem Bereich bereits zahlreiche Ratifizierungen vorgenommen habe.

44 Vernehmlassungsteilnehmer äussern ihr Bedauern, dass eine Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen nicht Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens war und vom Bundesrat auch nicht beantragt wurde (SP, CSP, Grüne, SGB, Agile, ASA Handicap mental, Autismus Schweiz, avenirsocial, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, FAssiS, FGI BS, forum écoute, Forum Handicap Valais, Friedensrat, ftia, ICJ-CH, insieme, insieme LU, insieme NE, insieme VS, INSOS/CURAVIVA, Integration Handicap, JuCH, MERS, NKS, procap, Pro infirmis, Pro Mente Sana, retina suisse, SBb, sbv, ses, SGB-FSS, SKF, SKG, sonos, SPV, SZB, vahs, zhaw, ZSL). Demgegenüber befürchtete einzig die SVP, dass sich mit der Ratifikation des Übereinkommens auch ein Beitritt zum Fakultativprotokoll verbände.