Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Als problematisch erachten ZG und SGV die Verpflichtung in Abs. 2 Bst. d, neben öffentlichen Gebäuden auch Gebäude privater Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, deren Einrichtungen und Dienste der Öffentlichkeit offen stehen, mit Brailleschrift zu versehen. Die Angemessenheit solch einer Massnahme wäre für ZG zu überprüfen und eventuell eine längere Übergangsfrist – im Sinne eines Vorbehalts im Rahmen der Ratifizierung – zu verlangen.

Gemäss Kanton SZ könnten die in Art. 9 geforderten Ziele im Allgemeinen bei den kantonalen Behörden zu erheblichen Vollzugsproblemen führen. Der Kanton beantragt deshalb, dass die Schweiz zu Art. 9 ICRPD einen Vorbehalt formuliert.

4.2.3 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19)

Für 26 Vernehmlassungsteilnehmer (SP, Grüne, SGB, Agile, ASA Handicap mental, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, forum écoute, Forum Handicap Valais, ftia, insieme, insieme LU, insieme VS, Integration Handicap, procap, Pro infirmis, Pro Mente Sana, retina suisse, SBb, sbv, SGB-FSS, sonos, SPV, SZB) ist die Bestimmung sehr wichtig, weil sie in keinem anderen von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsvertrag zu finden ist und somit die Position behinderter Menschen erheblich stärken würde.

Sieben Vernehmlassungsteilnehmer (BS, FAssiS, insieme, insieme LU, insieme VS, MERS, ZSL) interpretieren die im Artikel verankerte Pflicht, individuelle Lösungen beim Wohnen nicht zu verhindern, sondern vielmehr zu unterstützen dahingehend, dass ein Institutionseintritt nicht gegen den Wunsch der betroffenen Person erzwungen werden darf, nur weil die pflegerische oder bauliche Situation dies als sinnvoll erscheinen lässt. Obwohl dieses Konzept laut BS bereits in einer abgeschwächten Form in der Behindertenhilfe der Kantone BS und BL vorgesehen ist, würde das Übereinkommen noch einen zusätzlichen Druck schaffen, bei der Umsetzung möglichst vielfältige Wahlmöglichkeiten beim Leistungsbezug zu gewährleisten.

32 Vernehmlassungsteilnehmer (AG, SP, CSP, Grüne, Travail.Suisse, Agile, ASA Handicap mental, Autismus Schweiz, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, FAssiS, forum écoute, Forum Handicap Valais, ftia, insieme, insieme LU, insieme VS, Integration Handicap, procap, PF, Pro infirmis, Pro Mente Sana, retina suisse, SBb, sbv, SGB-FSS, sonos, SPV, SZB, ZSL) präzisieren bezüglich der staatlichen Gewährleistungspflicht, dass diese sich in Form von Unterstützungsdienst für die individuellen Pflege im Kreis der Familie, durch den Partner oder Drittpersonen äussert. Laut Travail.Suisse ist dieser Aspekt im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung solcher Leistungen in der IV wichtig.

Neben Travail.Suisse äussern sich 29 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (AG, SP, CSP, Agile, ASA Handicap mental, Autismus Schweiz, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, forum écoute, Forum Handicap Valais, ftia, insieme, insieme LU, insieme VS, Integration Handicap, procap, Pro infirmis, Pro Mente Sana, retina suisse, SBb, sbv, SGB-FSS, sonos, SPV, SZB, FAssiS, ZSL) zur Frage der Assistenzbeiträge. 28 der Befragten (SP, CSP, Travail.Suisse, Agile, ASA Handicap mental, Autismus Schweiz, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, forum écoute, Forum Handicap Valais, ftia, insieme,