Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 31 Seiten
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SG ersucht den Bundesrat, ausführlicher darzulegen, wie die innerstaatliche Durchführung und Überwachung nach Art. 33 Abs. 2 ICRPD auf einzelstaatlicher Ebene gewährleistet werden soll.
Bezüglich Art. 33 Abs. 3 ICRPD werden gemäss Kanton SH die Menschen mit Behinderung bzw. ihre Vertreter nach der Ratifikation des Übereinkommens nicht einfach wie bis anhin bei Vernehmlassungen zu begrüssen, sondern vollumfänglich in den Überwachungs- und Berichterstattungsprozess einzubeziehen sein. Dies werde einerseits die Abläufe erschweren und andererseits den Verbänden ermöglichen, von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen. Beides sei mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.
Für avenirsocial ist genau dieser partizipative Grundsatz von erheblicher Bedeutung für die Zukunft von Menschen mit Behinderung.
5.15 Berichte der Vertragsstaaten (Art. 35)
18 Vernehmlassungsteilnehmer (AG, AR, FR, GL, GR, LU, SH, OW, SZ, TG, UR, VS, ZG, Friedensrat, insieme, insieme VS, procap, PF) beurteilen die Verpflichtung der Vertragsstaaten, dem Ausschuss einen umfassenden Bericht vorzulegen kritisch. Sie begründen dies damit, dass in der Vergangenheit bei der Berichterstattung gestützt auf andere Menschenrechtskonventionen der administrative Aufwand massiv unterschätzt worden sei, und die Kantone häufig erst spät vom EDA und den Fachämtern des Bundes beigezogen worden seien, woraus beträchtliche Verspätungen in der Abgabe der Berichte resultiert hätten. 10 Kantone (AR, FR, GL, GR, OW, SH, SZ, UR, VS, ZG) fordern deshalb, dass künftig die betreffenden Bundesstellen möglichst früh mit den Kantonen alle organisatorischen Massnahmen einleiten, um administrativen Mehraufwand zu vermeiden. Insieme, insieme LU und insieme VS fordern den Staat auf, genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung des Übereinkommens aktiv anzugehen.
Für das ZSL gilt es, nicht nur die Organisationen, sondern auch die betroffenen Personen selbst ins Staatenberichtsverfahren mit einzubeziehen.