Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 31 Seiten

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gesetzes die vom Bundesrat vorgeschlagene freie Wahl der Set-Top Boxen bereits von beiden vorberatenden Kommissionen verworfen wurde. Eine freie Wahl dieser Empfangsgeräte hätte es blinden- und sehbehinderten Menschen ermöglicht, ohne fremde Hilfe fernzusehen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens würden positive Massnahmen in diesem Bereich gefördert.

SAJV und NKS betonen bezugnehmend auf Abs. 5 Bst. d des Artikels, dass die Teilnahme an Spiel-, Erholungs-, Sport- und Freizeitaktivitäten enorme Auswirkungen auf die Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes hat, und dass deshalb der gleichberechtigte Zugang für Kinder mit Behinderung zu diesen Aktivitäten von essentiellem Wert ist.

5.14 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung (Art. 33)

Der Kanton BS hat bereits vor über sieben Jahren die Stelle eines Beauftragten für die Gleichstellung und Integration von Menschen mit einer Behinderung geschaffen, welche im Sinne von Art. 33 Abs. 1 des Übereinkommens unterschiedlichste Projekte realisiert und überprüft (so z.B. die Verbesserung der Zugänglichkeit von kantonalen Gebäuden [Art. 9 ICRPD] oder die Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und ihren Mitgliedern im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung [Art. 27 ICRPD] u.a., siehe dazu auch die ausführliche Stellungnahme der FGI BS).

Gemäss SSV existiert im Kanton BE eine Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, welche ihre Arbeit am 1. Juni 2010 aufgenommen hat.

Zwei Kantone (NE und GR) verfügen bereits über eine Anlaufstelle, welche mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Übereinkommens betraut werden könnte.

Laut BL und ICJ-CH sind die im Artikel genannten Strukturen und Prozesse, welche die Einbindung der kantonalen und kommunalen Einheiten gewährleisten, erst noch zu schaffen. Für Autismus Schweiz ist dies ein dringend notwendiger Schritt um zu vermeiden, dass die Verantwortung für Gleichstellung weiterhin an die Betroffenen delegiert wird.

Für den Kanton BL gewinnen Schnittstellen (Bund-Kantone bzw. zwischen den Kantonen) im System der Behindertenhilfe an zentraler Bedeutung. Der Kanton schlägt diverse Institutionen vor, welche mit der diesbezüglichen Koordination betraut werden könnten (z.B. die SODK für die generelle Koordination der Kantone in der Umsetzung des Übereinkommens).

27 Vernehmlassungsteilnehmer (TI, SP, Grüne, SGB, Agile, ASA Handicap mental, behindertenforum, BKZ, cerebral, Égalité Handicap, forum écoute, Forum Handicap Valais, ftia, insieme, insieme LU, insieme VS, Integration Handicap, procap, Pro infirmis, Pro Mente Sana, retina suisse, SBb, sbv, SGB-FSS, sonos, SPV, SZB) wünschen sich, dass auf Bundesebene das EBGB als Anlaufstelle für eine effiziente Umsetzung des Übereinkommens vorgesehen wird und halten es zusammen mit TI, CSP, KV Schweiz, avenirsocial, MERS, Travail.Suisse und ZSL für erforderlich, dass analoge Stellen auch auf kantonaler Ebene geschaffen werden, nach dem Beispiel des Beauftragten für Integration und Gleichstellung von