Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 31 Seiten

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Eine Vielzahl von materiellen Grundnormen des Übereinkommens betrifft Rechte mit programmatorischem Charakter, die nicht individuell einklagbar sind. Es handelt sich dabei um Verpflichtungen, die die Vertragsstaaten progressiv - unter der Berücksichtigung ihrer Mittel - umzusetzen haben. Das Übereinkommen illustriert dies in Art. 4 Abs. 1 Bst. b dadurch, indem sie die Vertragsparteien anhält, „alle geeigneten Massnahmen einschliesslich gesetzgeberischer Massnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen“.

Die Vernehmlassungsadressaten, namentlich die Kantone, wurden im Begleitschreiben zum Vernehmlassungsbericht daher darauf hingewiesen, den aus ihrer Sicht aufgrund des Übereinkommens erforderlichen legislativen und administrativen Handlungsbedarf zu benennen bzw. den das bereits geltende Behindertengleichstellungsrecht, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), übersteigenden allfälligen Mehraufwand zu bezeichnen.

Die Direktion für Völkerrecht dankt an dieser Stelle allen Vernehmlassenden für ihre Stellungnahme.

3 Kurzzusammenfassung des Ergebnisberichts

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (75) begrüsst vollumfänglich oder zumindest im Grundsatz die Absicht des Bundesrates, das Überein-

kommen zu ratifizieren.

Allerdings gehen die Einschätzungen und die Erwartungen, welche an eine Ratifikation geknüpft werden, je nach Standpunkt der Vernehmlassungsteilnehmer auseinander: Zahlreiche der Befürworter einer Ratifikation erhoffen sich wichtige Impulse zur Überwindung bestehender Umsetzungslücken im Bereich der Behindertengesetzgebung, während viele der ablehnenden Teilnehmer eine Ratifikation diesbezüglich schlicht als überflüssig betrachten. Weitere Vernehmlassungsteilnehmer verschliessen sich einer Ratifizierung nicht grundsätzlich und gehen davon aus, dass das Übereinkommen keine zusätzlichen Rechtspflichten enthält, welche die bereits heute für Bund und Kantone bestehenden Verpflichtungen übersteigen. Zugleich äussern sich viele dieser Stimmen aber skeptisch zum heutigen Stand der Umsetzung dieser Verpflichtungen.

Mit Ausnahme der Kantone Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Thurgau und Waadt, die eine Ratifizierung aufgrund bereits ausreichender Legiferierung als überflüssig erachten und daher ablehnen, begrüssen alle Kantone eine Ratifikation ausdrücklich oder verschliessen sich ihr zumindest nicht grundsätzlich.

Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, welche sich vernehmen liessen, sprechen sich mehrheitlich ebenfalls für eine Ratifikation aus. Dagegen sind die FDP. Die Liberalen (FDP), welche grundsätzliche Vorbehalte äussert, und die Schweizerische Volkspartei (SVP), welche die Ratifikation als unnötig ablehnt. Die meisten Dachverbände und weiteren interessierte Kreise sprechen sich für die Ratifikation aus.