Vorlage EnV (KEV)

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage

730.01 Energie

– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.

– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.

3.7.2 Projektfortschrittsmeldung

Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Miteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;

c. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 3.7.1;

d. Inbetriebnahmedatum.

3.7.3 Inbetriebnahmemeldung

Die Inbetriebnahmemeldung ist spätestens sechs Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 3.7.1;

b. Inbetriebnahmedatum.

Ziff. 4.1 und 4.6

4.1 Erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen

Die Steigerung des Stromnutzungsgrads nach Artikel 3a Absatz 2 muss bei mindestens gleich hohem Wärmenutzungsgrad mindestens 25 Prozent betragen.

4.6 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.

– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.

Ziff. 5.1, 5.8, 5.9.2 und 5.9.3

5.1 Erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen

Die Steigerung der Elektrizitätsproduktion nach Artikel 3a Absatz 2 muss mindestens 25 Prozent betragen.

5.8 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.

– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.

5.9.2 Projektfortschrittsmeldung

Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;