Vorlage EnV (KEV)
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
730.01 Energie
– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.
– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.
3.7.2 Projektfortschrittsmeldung
Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Miteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung;
b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;
c. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 3.7.1;
d. Inbetriebnahmedatum.
3.7.3 Inbetriebnahmemeldung
Die Inbetriebnahmemeldung ist spätestens sechs Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 3.7.1;
b. Inbetriebnahmedatum.
Ziff. 4.1 und 4.6
4.1 Erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen
Die Steigerung des Stromnutzungsgrads nach Artikel 3a Absatz 2 muss bei mindestens gleich hohem Wärmenutzungsgrad mindestens 25 Prozent betragen.
4.6 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.
– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.
Ziff. 5.1, 5.8, 5.9.2 und 5.9.3
5.1 Erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen
Die Steigerung der Elektrizitätsproduktion nach Artikel 3a Absatz 2 muss mindestens 25 Prozent betragen.
5.8 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
– Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.
– Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.
5.9.2 Projektfortschrittsmeldung
Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung;
b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;