Vorlage EnV (KEV)

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten

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Verordnung 730.01

fehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER2, nach deren wesentlichen Grundsätzen oder nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards richten;

4 Der Antrag auf Rückerstattung muss bis sechs Monate nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesamt gestellt werden.

Art. 3n Härtefall

1 Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 8 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, sind den Grossverbrauchern gleichgestellt, wenn sie nachweisen, dass sie:

a. dem Wettbewerb ausgesetzt sind; und

b. einen Nachteil haben gegenüber direkten Konkurrenten in der Schweiz, die eine Rückerstattung erhalten, oder gegenüber ausländischen Konkurrenten;

2 Der Nachweis für die Benachteiligung gegenüber ausländischen Konkurrenten ist anhand von vergleichbaren Referenzstrompreisen zu erbringen.

Gliederungstitel vor Art. 3p

5. Abschnitt: Meldepflichten, Berichterstattung, Auswertung

Art. 3r Auswertung und Auskünfte

1 Das Bundesamt wertet die aufgrund der Artikel 1g und 3p gemeldeten Daten aus, insbesondere in Bezug auf:

a. Anzahl der Anlagen pro Technologie und pro Landesgegend;

b. Gesamtleistung und jährliche Produktion;

c. Vergütungen pro vergütungsrelevante Leistungsklasse;

d. Kategorien von Produzenten.

2 Es kann in die Auswertungen auch Projekte auf der Warteliste einbeziehen.

3 Es publiziert die Ergebnisse in allgemeiner und anonymisierter Form.

4 Für individuelle Auskünfte sind die Bestimmungen des Datenschutzrechts anwendbar. Bei Projekten auf der Warteliste wird vermutet, dass ein überwiegendes Interesse der Antragssteller besteht, dass die Daten nicht bekannt gegeben werden. Den Antragstellern wird auf Anfrage der Wartelisteplatz ihres Projekts mitgeteilt.

2 vom 1. Januar 2007; die Empfehlungen können beim Verlag SKV, Hans Huber-Strasse 4, Postfach 687, 8027 Zürich, bezogen werden; [email protected].